EuGH: Vermietungsportale müssen Vermieterdaten herausgeben
Wer eine Privat- oder Dienstwohnung untervermietet und seine Einnahmen bei der Steuer nicht angibt, der kann bald Post vom Finanzamt bekommen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Plattformbetreiber Vermieterdaten preisgeben müssen. „Für das Finanzamt sind Daten über regelmäßige Wohnungsvermietungen besonders interessant“, weiß Ecovis Rechtsanwalt Alexander Littich in Landshut.
Wer Betriebs- oder Privatwohnungen über Vermietungsplattformen wie zum Beispiel Airbnb vermietet, sollte die Einnahmen im Jahresabschluss und bei der privaten Steuererklärung erfassen. „Wenn das Finanzamt an die Daten kommt, kann es wegen Steuerhinterziehung ermitteln“, warnt Steuerstrafrechtsexperte Alexander Littich.
Der Fall: Die Stadt Brüssel hatte geklagt
Ob das Finanzamt einen Anspruch auf solche Daten hat, war lange umstritten. Dass Plattformbetreiber Daten herausgeben müssen, hat der EuGH in seinem Urteil vom 27.04.2022 nun im Rahmen einer Klage der Stadt Brüssel gegen Airbnb klargestellt. Schon im Jahr 2018 hatte die Deutsche Finanzverwaltung ein Auskunftsersuchen an Irland gerichtet und um Herausgabe der Vermieterdaten deutscher Wohnungen gebeten.
„Ein bisschen erinnert der Weg der Finanzverwaltung an die Vorgehensweise beim Kauf von CDs mit Daten Schweizer Banken, bei denen deutsche Steuerpflichtige Konten eröffnet und Geld angelegt hatten“, sagt Rechtsanwalt Littich. Fanden die Ermittler dann Namen von Personen auf der CD, die keine solchen Kapitaleinkünfte in ihrer Steuererklärung erklärt hatten, war oftmals ein Steuerstrafverfahren die Folge.
Expertentipp: Einnahmen nacherklären
Daher rät Littich: „Wer Einnahmen aus Vermietung über Vermietungsplattformen erzielt und nicht steuerlich erklärt, sollte schnellstens mit seinem Steuerberater besprechen, wie sich die Einkünfte straffrei nacherklären lassen.“ Dafür muss man alle in den letzten zehn Jahren nicht erklärten Einkünfte angeben, was ziemlich aufwendig sein kann. „Nur so lässt sich ein mögliches Steuerstrafverfahren rechtssicher verhindern“, so Alexander Littich.
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