Fachkräftemangel: Neue Perspektiven durch Zuwanderung nutzen
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Fachkräftemangel: Neue Perspektiven durch Zuwanderung nutzen

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung will der Gesetzgeber die Zuwanderung von Fachkräften aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) vereinfachen und beschleunigen. Ob das allein wirkt, wird die Zukunft zeigen.

Das am 7. Juli 2023 durch den Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ erweitert die Möglichkeiten der Einreise für Arbeitsuchende.

Das Drei-Säulen-Modell und die Chancenkarte

Das Gesetz sieht drei Säulen vor: Qualifikation, Erfahrung sowie Potenzial. „Für reglementierte Berufe, etwa in der Pflege, bei Architekten oder bestimmen Berufen in der Baubranche, wirkt sich allerdings nur die Säule Potenzial aus“, erklärt Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München.

Säule Qualifikation: Seit November 2023 sind im Kontext der Blauen Karte EU die bestehenden Gehaltsschwellen gesenkt, wodurch die Chancenkarte einem größeren Personenkreis zugänglich ist. Künftig gilt, dass Beschäftigte ein Mindestgehalt von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erreichen müssen (für das Jahr 2023: 43.800 Euro und für 2024: 45.300 Euro.) Bei den reglementierten Berufen liegt die Gehaltsschwelle etwas niedriger, nämlich bei 45,3 Prozent (2023: 39.682,80 Euro, 2024: 41.041,80 Euro).

Säule Erfahrung: Verfügen Bewerberinnen und Bewerber über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Herkunftsland, können sie auch ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss einreisen und eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Voraussetzung für diese Sonderregelung ist jedoch eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Säule Potenzial: Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, können ab Frühsommer 2024 eine Chancenkarte beantragen. Sie basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören: Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Voraufenthalte in Deutschland und gemeinsamer Antrag von Ehepartnern. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Bewerber mindestens sechs Punkte im Punktesystem erreichen. Dieses sieht beispielsweise bei einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung in den vergangenen sieben Jahren drei Punkte vor.

Die Chancenkarte gibt es für maximal ein Jahr, der Lebensunterhalt für diese Zeit muss gesichert sein. Sie lässt sich um zwei weitere Jahre verlängern, wenn ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt.

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Daniela Groove
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