Familienholding: Organisationsstruktur für die Familie
© blue-planet-studio - AdobeStock

Familienholding: Organisationsstruktur für die Familie

4 min.

Wer sein Vermögen langfristig in der Familie halten will, der kann innerhalb der Familienholding für generationenübergreifende Strukturen sorgen. Und dabei sogar Steuern sparen. Welche Formen es gibt und für wen sie geeignet sind, erklären die Ecovis-Experten.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die über große Vermögen verfügen, stehen vor der herausfordernden Aufgabe, ihre Nachfolge zu regeln. „Dabei hegen sie nicht selten den Wunsch, das Vermögen langfristig und als Ganzes in der Familie zu halten“, weiß Lutz Beyermann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in Berlin. Er berät Mandanten dabei, ihr Vermögen strukturiert auf nachfolgende Generationen zu übertragen: „Bei großen Vermögen eignet sich dafür auch eine Familienholding.“

Was genau eine Holding ist

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die verschiedene Tochtergesellschaften unter einem Dach bündelt. Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft wird das Vermögen nicht auf die einzelnen Erben aufgeteilt, sondern bleibt in der Holding in seiner Gesamtheit erhalten. Die Erben werden als Gesellschafter an der Holding beteiligt, profitieren also von eventuellen Ausschüttungen oder übernehmen Verantwortung innerhalb der einzelnen Gesellschaften, die der Holding zugehörig sind. „Die Familienholding ist also auch ein gutes Instrument, um die jüngere Generation an die Geschäftsführung heranzuführen und am Vermögen zu beteiligen, ohne ganz die Zügel aus der Hand zu geben“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Beyermann. Bei den Gesellschaften kann es sich um Immobilienverwaltungen sowie um Produktionsunternehmen handeln. Die Holding selbst verfolgt keinen eigenen Geschäftsbetrieb.

Was die Familienholding so besonders macht

Wer sicherstellen will, dass die Holding auch in nachfolgenden Generationen in Familienhand bleibt, kann das im Gesellschaftsvertrag regeln. „Die Vertragsgestaltung bestimmt den künftigen Kurs der Familienholding maßgeblich mit“, erklärt Beyermann. Hier lässt sich etwa regeln, welches Familienmitglied wie viele Stimmen in der Gesellschafterversammlung bekommt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Gewinne entnommen werden dürfen, was beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter geschieht oder auch in welche Branchen (nicht) reinvestiert werden soll. Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen an die Kinder können sich die Eltern die Beteiligung an den Gewinnen durch ein Nießbrauchsrecht vorbehalten.

Vermögen sichern und Steuern sparen

Nicht nur die inhaltliche Einflussnahme ist ein guter Grund für die Errichtung einer Familienholding, auch die steuerlichen Vorteile sind nicht zu verachten. So lassen sich Erbschaft- und Schenkungsteuer mithilfe von Steuerfreibeträgen erheblich minimieren, wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen.

Weiteres Potenzial zur Steueroptimierung lässt sich je nach gewählter Rechtsform ausschöpfen. Personengesellschaften, etwa KG oder GbR, sind nach Ansicht von Thomas Schinhärl, Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Regensburg, vergleichsweise „pflegeleicht“ und lassen zudem unterschiedliche Ausgestaltungen von Stimmrechten im Verhältnis zu Vermögens- und Ertragsbeteiligungen zu. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH dagegen können steuerlich interessanter sein: Werden etwa Gewinne in die Holding ausgeschüttet, fallen – anders als bei der Ausschüttung der Gewinne an Anteilseigner – geringe Kapitalertragsteuern an. Die Gewinne lassen sich so nahezu steuerfrei reinvestieren.

„Welche Rechtsform die richtige Wahl ist, hängt von einer Reihe Faktoren ab, die Interessierte klären sollten“, sagt Ecovis- Rechtsanwalt Schinhärl:

  • Welches Ziel verfolge ich mit der Holding?
  • Plane ich in naher Zukunft den Verkauf relevanter Anteile?
  • Welche Gesellschaften befinden sich unter dem Dach meiner Holding?

Denn schließlich lassen sich mithilfe der Holdingstrukturen auch Haftungsrisiken minimieren, indem etwa Immobilienbesitz vom operativen Geschäft getrennt und so im Haftungsfall vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist.

Klingt danach, als sei jede Menge Vorarbeit nötig, um eine Holding aufzusetzen. „Das ist richtig. Die Gründung einer Familienholding ist komplex und entsprechend beratungsintensiv“, bestätigt Ecovis-Rechtsanwalt Schinhärl. In jedem Fall müssen juristische und steuerliche Beratung aufeinander abgestimmt sein. Schinhärl ergänzt: „Aber es lohnt sich, wenn ein Unternehmer den Grundstein für den Erfolg auch für die nächste Generation legen möchte.“

Lutz Beyermann LL.M.
Rechtsanwalt in Berlin
Tel.: +49 30 22 184 880
Thomas Schinhärl
Rechtsanwalt in Regensburg
Tel.: +49 941-7 99 69 80

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden