Focus China: Mitarbeiterentsendung – Details im Vorfeld regeln

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München/Peking – Werden Mitarbeiter nach China entsendet gibt es viele organisatorische Details, die bereits im Vorfeld geklärt und geregelt werden sollten, um Stress und Unsicherheiten vor Ort zu vermeiden.

Die richtige Vorbereitung beinhaltet nicht nur interkulturelles Training und die Auseinandersetzung mit der neuen Kultur und Lebensweise, sondern auch rechtliche und steuerliche Aspekte. Je mehr bereits in Deutschland erledigt wird, desto einfacher wird der Einstieg in die neue Umgebung und Arbeitsstelle.

Das wichtigste Dokument vor einem Auslandseinsatz ist natürlich das Visum. Dabei muss darauf geachtet werden, welche Kategorie beantragt wird und wie lange das Visum damit gültig ist. Oft lohnt es sich, bereits beim ersten Visum mehrere Ein- und Ausreisen zu beantragen, falls das Land zwischendurch verlassen werden muss. Nachdem die Einreise geregelt ist, sollte so bald wie möglich das Vertragsverhältnis unter die Lupe genommen werden:

  • Welche Art von Arbeitsverhältnis liegt vor?
  • Wie hoch sind Gehalt und etwaige Boni und welche Steuern müssen wo gezahlt werden?
  • Wer kommt für Wohnungs- und Versicherungskosten auf?

Neben der Ausgestaltung des Vertrages sollte auch die Steuerpflicht bereits in Deutschland geklärt werden. Es muss eruiert werden, ob das Besteuerungsrecht weiterhin in Deutschland liegt (je nach Aufenthaltsdauer), welche Steuern von welcher Partei und wo getragen werden und wie viel an Steuern insgesamt anfällt. Vor der Einreise nach China sollten außerdem auch die Einzahlung in Sozialversicherungen geklärt werden. In China entfallen grundsätzlich Kosten für fünf Zweige: Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung. Allerdings kommt die Krankenversicherung nur für lokale Krankenhäuser auf. Eine zusätzliche private Krankenversicherung sollte daher bereits in Deutschland abgeschlossen werden, um im Zweifelsfall die Behandlung in privaten Krankenhäusern gewährleisten zu können. Außerdem müssen unter Umständen nicht alle Versicherungen auf chinesischer Seite bezahlt werden. Die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung können möglicherweise ausgesetzt werden, wenn ein deutscher Arbeitnehmer bereits im deutschen Sozialversicherungssystem einzahlt. Fazit: Die Entsendung von Mitarbeitern nach China bedarf einiger Vorbereitungen, die sich jedoch auch in steuerlicher Hinsicht lohnen kann.

 

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