Fördermittel: Integrieren und Förderung nutzen
Unternehmen, die schwer vermittelbare Arbeitnehmer oder Flüchtlinge einstellen, können mit finanzieller Hilfe rechnen.
Auch in wirtschaftlich guten Zeiten haben manche Menschen Probleme, im Beruf Fuß zu fassen. Dafür gibt es oft besondere Gründe. Eine Behinderung oder eine lange Phase der Arbeitslosigkeit kann dazu ebenso gehören wie Startschwierigkeiten, mit denen es Migranten zu tun haben. Unternehmen, die etwas Verständnis mitbringen und auch die Chancen in der Beschäftigung dieser Menschen sehen, können helfen. Weil häufig zunächst nicht die volle Leistung für den gezahlten Lohn zu erwarten ist, winkt zudem Hilfe vom Arbeitsamt. „Die Agentur für Arbeit fördert bundesweit Arbeitgeber, die Flüchtlinge und andere schwer vermittelbare Personen einstellen, mit Eingliederungszuschüssen“, sagt Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing.
Was das Arbeitsamt fördert
Das Arbeitsamt übernimmt in der Regel bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts und des pauschalierten Arbeitgeberanteils zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert wird meist über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.
Betriebe haben außerdem die Möglichkeit, für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen Praktikums werden die Teilnehmer auf die Ausbildungsinhalte vorbereitet und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dabei einen Zuschuss von monatlich 231 Euro zu der von ihm bezahlten Vergütung und übernimmt zusätzlich einen pauschalierten Zuschuss zum Sozialversicherungsbeitrag. Bei beiden Programmen gilt es, rechtzeitig für Sicherheit zu sorgen. „Unternehmen sollten vor der Unterschrift unter einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag klären, was das Arbeitsamt fördert“, rät Steinberger.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Beschäftigten mit speziellem Förderbedarf eine Chance zur Weiterbildung geben möchten, können dafür ebenfalls Unterstützung erwarten. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss aus ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ (WeGebAU) für die Dauer der Weiterbildung.
Fördermittel der Bundesländer
Fördermittel für die Integration von Flüchtlingen, Migranten oder Menschen mit Behinderungen winken auch auf Länderebene (www.talentplus.de). Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) beispielsweise fördert die berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen sowie Migranten und Flüchtlingen bis zu 24 Monate. In Niedersachsen erhalten Arbeitgeber, die neue und unbefristete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen, einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre mit einem Höchstförderbetrag von 36.000 Euro. In Bayern unterstützt das Programm „Fit for Work“ Ausbildungsbetriebe, die sich für Jugendliche mit einem persönlichen, bildungsmäßigen oder sozialen Handicap öffnen. In einem zweiten Programmteil stehen Mittel für die betriebliche Ausbildung von jugendlichen Flüchtlingen bereit. „Arbeitgeber erhalten aus diesem Programm einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro für bis zu 22 Monate, insgesamt also maximal 4.400 Euro“, erläutert Experte Steinberger. Er betont, dass Arbeitgeber die Förderung auch hier vorab klären müssen. Denn ist ein Arbeitsvertrag unterschrieben, ist keine Förderung mehr möglich.
Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing
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