Fördermittel: KMU können sich mit staatlicher Hilfe beraten lassen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler können seit Beginn des Jahres Fördermittel beantragen, wenn sie sich zur Unternehmensführung beraten lassen wollen. Das regelt die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger in Dingolfing kennt die Details.
Ziel des Bundesprogramms, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neu aufgelegt wurde, ist es, die Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und ihnen damit auch die Möglichkeit zu bieten, mehr Menschen zu beschäftigen. Sie können sich zu
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen
Fragen beraten lassen.
KMU, die eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich an qualifizierte Beraterinnen und Berater wenden. Die Beratungskosten für die Unternehmen lassen sich auf Antrag durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduzieren.
Förderkonditionen und Förderhöhe
Jeder Betrieb oder Freiberufler, der förderberechtigt ist, kann sich mit bis zu fünf Beratungen fördern lassen – und das bis zum Ende der Geltungsdauer der Förderrichtlinie am 31. Dezember 2026. Einzige Einschränkung: Mehr als zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr gehen nicht.
Die Höhe der Förderung ist regional unterschiedlich. In den neuen Bundesländern (ohne die Regionen Leipzig und Berlin) liegt die Erstattung bei 80 Prozent, in den alten Bundesländern inklusive der Regionen Leipzig und Berlin bei 50 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 3.500 Euro pro Maßnahme.
Das müssen KMU jetzt tun
Unternehmen, die eine Förderung beantragen wollen, müssen ihren Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen (https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung2). Die dort ausgewählte Leitstelle, also etwa DIHK Service GmbH oder der Zentralverband des deutschen Handwerks, und das BAFA prüfen die formale Förderfähigkeit und die notwendige Beratereigenschaft des ausgewählten Beratungsunternehmens.
Liegt Unternehmen das Informationsschreiben mit dem Ergebnis und der Frist vor, wann sie den Verwendungsnachweis vorlegen müssen, können sie mit der Beratung beginnen. Einschränkung: Betriebe, die ab dem Gründungsdatum noch kein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, beispielsweise bei der IHK, führen. Spätestens sechs Monate nachdem die Unternehmen das Informationsschreiben bekommen haben, ist der ausgewählten Leitstelle der Verwendungsnachweis vorzulegen. „Unternehmen und Freiberufler, die sich Beratung fördern lassen wollen, sollten mit ihrem persönlichen Berater sprechen, um die Antragsdetails genau zu beleuchten“, rät Andreas Steinberger.