Geld für Weiterbildung: Qualifizierungsgeld als Chance für die Zukunft
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Geld für Weiterbildung: Qualifizierungsgeld als Chance für die Zukunft

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Der Gesetzgeber unterstützt vom Strukturwandel betroffene Unternehmen. Dafür führt er das Qualifizierungsgeld ein. Damit können Unternehmen Fachkräfte durch die Finanzierung von Weiterbildungen im Unternehmen halten und ihnen eine zukunftssichere Beschäftigung ermöglichen. Das ist im Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ festgelegt. Das Qualifizierungsgeld tritt am 1. April 2024 in Kraft. Die Details kennt Steuerberaterin Stefanie Striegan von Ecovis in Regensburg.

Welche Unternehmen von dem Weiterbildungsgesetz profitieren

Die Inhalte des Weiterbildungsgesetzes richten sich vor allem an Branchen, die stark von der fortschreitenden Digitalisierung betroffen sind. Dazu zählen zum Beispiel

  • die IT- und Softwarebranche, die sich ständig neuen Technologien und Programmiersprachen anpassen muss,
  • der Einzelhandel, vor allem in Hinblick auf E-Commerce und digitale Verkaufsstrategien,
  • die Fertigungsindustrie, in der Automatisierung und Robotik zunehmend an Bedeutung gewinnen und
  • der Finanzsektor, der durch digitale Transformation und das Aufkommen von Fintech-Unternehmen geprägt ist.

Voraussetzung für die Zahlung

Damit ein Betrieb von dem Qualifizierungsgeld profitieren kann, muss dort bei mindestens 20 Prozent der Beschäftigten ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bestehen und darüber eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag vorliegen. Bei Kleinbetrieben reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers aus.

Es haben diejenigen Beschäftigten eines Unternehmens Anspruch auf das Qualifizierungsgeld, die bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis tatsächlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt worden sein.

Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern und darf die maximale Dauer von 3,5 Jahre nicht überschreiten. Der Träger der Maßnahme benötigt eine Zulassung von der Agentur für Arbeit.

Beispiele für Maßnahmen sind:

  • Sprachkurse
  • EDV- und IT-Kurse
  • Studiengänge und -begleitende Maßnahmen
  • Umschulungen oder Fortbildungen
  • Berufliche Weiterbildungskurse

Höhe des Qualifizierungsgeldes und Zuständigkeit

Ansprechpartner für den Antrag auf das Qualifizierungsgeld ist die Agentur für Arbeit. Die Höhe des Förderbetrags lehnt sich am Kurzarbeitergeld an und wird als Lohnersatzleistung in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehalts für die Dauer der Maßnahme von der Agentur für Arbeit gezahlt. Die Kosten der Weiterbildung übernimmt die Agentur für Arbeit nicht, sie trägt der Arbeitgeber.

Fazit

„Das Qualifizierungsgeld ist eine Unterstützung, die es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglicht, ihre beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Stefanie Striegan. „In Zukunft gewinnt das Qualifizierungsgeld möglicherweise an Bedeutung, da sich der Arbeitsmarkt wandelt und der Bedarf an gut ausgebildeten und flexiblen Fachkräften steigt.“

Stefanie Striegan
Steuerberaterin in Regensburg
Tel.: +49 941-799 69 0

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
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