Gesetz gegen die kalte Progression: Entlastung für den Mittelstand
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Gesetz gegen die kalte Progression: Entlastung für den Mittelstand

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Bundesfinanzminister Christian Lindner hat am 10.08.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Mit dem Gesetz will er die Folgen der aktuell hohen Inflation für den Mittelstand und für Bezieher niedriger Einkommen lindern. Der Minister will vor allem die kalte Progression eindämmen.

Wie wirkt die kalte Progression?

Von kalter Progression spricht man, wenn beispielsweise von einer Lohnerhöhung nicht mehr Geld übrigbleibt, weil sich dadurch der Steuersatz erhöht. „Bekommt man eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, dann führt der starre Einkommensteuertarif dazu, dass man am Ende sogar mehr Steuern zahlt, ohne tatsächlich mehr in der Tasche oder auf dem Konto zu haben“, erklärt Steuerberater Florian Gross von Ecovis in Rostock. Dieser Effekt, die kalte Progression, lässt sich verhindern, indem man die steuertariflichen Grenzen, beispielsweise den Grundfreibetrag, jährlich der Inflation anpasst. Das plant jetzt der Bundesfinanzminister.

Lindners Pläne für 2023 und 2024

Mit seinem Inflationsausgleichsgesetz will Bundesfinanzminister Lindner für die Jahre 2023 und 2024 die Grundfreibeträge, das Ende des Eingangssteuersatzes sowie den Beginn des Spitzensteuersatzes anheben. Dies soll die außerordentlich hohe Inflationsrate im Steuertarif berücksichtigen.

Folgende Steuertarifeckpunkte will der Finanzminister verschieben:

202220232024
Grundfreibetrag10.347 €10.632 €10.932 €
Ende Eingangssteuersatz14.926 €15.786 €16.179 €
Beginn Spitzensteuersatz (42 %)58.597 €61.972 €63.515 €
Beginn Reichensteuer (45 %)277.826 €277.826 €277.826 €

„Von der Verschiebung der unteren Tarifeckpunkte sollen vor allem mittlere Einkommen von Arbeitnehmerinnen, Selbstständigen oder auch Gesellschaftern einer Personengesellschaft, wie zum Beispiel aus einer von Ehegatten gemeinsam betriebenen Photovoltaikanlage, profitieren.“, sagt Steuerberater Gross. Diese Personenkreise will der Finanzminister entlasten.

Beispiele für die geplanten Entlastungen im Vergleich zu 2022:

20232024
zu versteuerndes EinkommenEinzeltarifSplittingtarifEinzeltarifSplittingtarif
20.000 €115 €0 €198 €0 €
40.000 €250 €230 €391 €396 €
60.000 €471 €344 €706 €556 €
80.000 €479 €500 €730 €782 €
100.000 €479 €704 €730 €1.070 €
ab ca.130.000 €479 €958 €730 €1.460 €

„Die geplanten Korrekturen sind aus unserer Sicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Steuerberater Florian Gross, „denn bei mittleren Einkommen von etwa 40.000 Euro pro Jahr liegt die aktuelle Inflationsrate von acht Prozent weiterhin deutlich über der prozentualen Steuerentlastung von knapp drei Prozent.“

Dabei hilft, dass das Gesetz das Kindergeld, den steuerlichen Kinderfreibetrag und auch den Abzugshöchstbetrag für Unterhaltsleistungen erhöhen soll.

Florian Gross
Steuerberater in Rostock
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