Gesetzlicher Mindestlohn: Beschäftigte sollen bis 2025 dann 12,82 Euro bekommen
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Gesetzlicher Mindestlohn: Beschäftigte sollen bis 2025 dann 12,82 Euro bekommen

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Laut dem Vorschlag der zuständigen Kommission soll der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Doch innerhalb der Kommission sorgt das Thema für große Debatten. Noch sind die weiteren Entwicklungen also unklar.  

Alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission, in der Vertreter von Unternehmen, der Wissenschaft und den Gewerkschaften sitzen, eine Empfehlung zur künftigen Lohnuntergrenze ab. Diese orientiert sich an den derzeitigen Tarifentwicklungen sowie an der wirtschaftlichen Lage Deutschlands. Außerdem ist sie darauf ausgerichtet, für einen Mindestschutz der Arbeitnehmer zu sorgen, ohne dabei Jobs zu gefährden. Nach der letzten Erhöhung im Oktober 2022 durch die Ampel-Koalition kam die Kommission nun erneut zusammen.

Das Ergebnis der Verhandlungen

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll auf Empfehlung der zuständigen Kommission zu Beginn 2024 zunächst um 41 Cent von 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben werden. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, soll die Lohnuntergrenze dann um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro steigen. Bevor der Vorschlag jedoch in Kraft treten kann, muss die Bundesregierung diesen durch eine Verordnung offiziell machen.

Das Wirtschaftswachstum ist zurzeit noch schwach, die anhaltende Inflation stellt Betriebe und Beschäftigte weiterhin vor große Herausforderungen. Deshalb stößt der Umfang, um den der Mindestlohn erhöht werden soll, gerade auf Arbeitgeberseite auf Zuspruch. Aus wirtschaftlicher Sicht könnten Unternehmen eine zu deutliche und schnelle Erhöhung nur schwer stemmen. Und: Deutsche Unternehmen könnten Marktanteile an Länder verlieren, in denen der Mindestlohn noch deutlich niedriger ist.

Kritik an der Empfehlung

Vor allem aber die Gewerkschaften sind unzufrieden mit dem Beschluss. Aus ihrer Sicht hätte der Mindestlohn mindestens auf 13,50 Euro steigen müssen, um dem Reallohnverlust durch die stark gestiegenen Verbraucherpreise effektiv entgegenzuwirken. Das betrifft fast sechs Millionen Mindestlohnangestellten. Die Sozialverbände forderten zu Beginn der Verhandlungen daher sogar eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro. Auch dass höhere Löhne letztlich zu höheren Renten führen würden, war ein weiteres stützendes Argument für eine größere Anhebung.

„Arbeitgeber profitieren von der vorgeschlagenen Anhebung der Lohnuntergrenze, denn 41 Cent sind eine moderate Erhöhung. Aber obwohl der Vorschlag der Mindestlohnkommission in den vergangenen Jahren immer sehr verbindlich war und die Bundesregierung diesen oft so umgesetzt hat, bleibt abzuwarten, ob das auch dieses Mal der Fall sein wird. Schließlich gehen die Meinungen doch sehr weit auseinander“, sagt Sina Rösch, Steuerberaterin bei Ecovis in München.

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