Grenzüberschreitende Beratung: Im Ausland sicher agieren
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Grenzüberschreitende Beratung: Im Ausland sicher agieren

3 min.

Wer im Ausland unternehmerisch tätig ist, muss eine Reihe steuerrechtlicher Fallstricke beachten. Dabei hilft das internationale Ecovis-Netzwerk.

Digitale Technologien vereinfachen die Zusammenarbeit über Standorte und Länder hinweg, Betriebe kaufen und verkaufen international Waren oder Dienstleistungen. Da wundert es nicht, dass viele Unternehmen über Fragen stolpern, die über die deutsche Steuergesetzgebung hinausgehen.

„Ob deutsche Baufirmen mit Projekten in Österreich oder IT-Unternehmen, die Programmierer aus dem Ausland rekrutieren – wir beraten Mandanten aus unterschiedlichen Branchen“, bestätigt auch Gunnar Sames, Steuerberater bei Ecovis in Freilassing. Seine Kanzlei ist nur zwei Kilometer Luftlinie von der österreichischen Grenze entfernt. Die Fragestellungen sind vielfältig: Ob es um Grenzpendlerbesteuerung geht oder die Umsatzsteuer, um Immobilienbesitz in mehreren Ländern oder Entsende-Bescheinigungen, Steuerberater Sames unterstützt seine Mandanten bei allen Themen, die sich aus der grenzüberschreitenden Tätigkeit ergeben.

Zusammenarbeit über Grenzen

Bei der Fragestellung, welcher Handlungsbedarf im Ausland im Einzelnen nötig ist, gilt jedoch: Steuerberater brauchen eine Zulassung im jeweiligen Land – ein in Deutschland zugelassener Ecovis-Experte kann in der Regel nicht die steuerliche Betreuung von Auslandsmandaten übernehmen. Umso besser, dass es das Ecovis-Netzwerk mit fast 9.300 Mitarbeitern in über 80 Ländern gibt. Auch Ecovis-Steuerberater Sames arbeitet eng mit seinem österreichischen Ecovis-Kollegen zusammen: „Wir besprechen wöchentlich teils persönlich gemeinsame Fälle und halten uns über das Steuerrecht des Nachbarlands auf dem Laufenden.“ So ist eine optimale Betreuung der Mandanten gewährleistet.

Auch Ecovis-Steuerberater Nico Kurth im rheinischen Langenfeld arbeitet immer wieder mit Kollegen aus anderen Ländern Hand in Hand – derzeit an einem größeren Projekt. Der Mandant, ein amerikanischer Konzern, plant die Neugründung einer europäischen Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Mit Angestellten in vielen europäischen Ländern und Warenverkehr von und in alle europäischen Länder gibt es dabei eine Menge zu beachten: „Es geht um Betriebsstättenbegründungen und Lohnproblematiken, um Verrechnungspreise und Buchführungspflichten“, erklärt Kurth. „Mit der Hilfe unseres Netzwerks können wir viele Stolperfallen im Vorfeld umgehen.“

Dabei kommt den Beratern auch die transparente Kommunikation des betreuten Konzerns zugute. Kurth rät deshalb allen Unternehmern: „Je eher und je offener Sie über grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten informieren, desto mehr Handlungsspielraum haben wir Steuerberater, um das Beste für Sie herauszuholen.“

Tipp: Entsendung

Wer auch nur einen Tag im Ausland arbeitet, gilt sozialversicherungsrechtlich als entsendet. Damit nicht gleichzeitig im Land, in das der Arbeitnehmer entsendet wird, Sozialversicherungsbeiträge anfallen, benötigt das Unternehmen eine Entsende-Bescheinigung. Diese A1-Bescheinigung sollte der Reisende immer mitführen. Mehr dazu hier: https://de.ecovis.com/aktuelles/entsendung-was-ist-dabei-zu-beachten

Gunnar Sames
Steuerberater in Freilassing
Tel.: +49 8654 49 32-0

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

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