Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Ist die Meldepflicht effektiv?
©vegefox.com — stock.adobe.com

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Ist die Meldepflicht effektiv?

2 min.

Seit 1. Juli 2020 sind Intermediäre, etwa Steuerberater oder Banken, aber auch Steuerpflichtige angewiesen, grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu melden. Dies dient dazu, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung aufzudecken. Die CDU/CSU hat eine kleine Anfrage dazu gestellt, wie sich die Regelung ausgewirkt hat. Ergebnis: Die Meldepflicht scheint effektiv zu sein.

Die Bundesregierung liefert aktuell einige Fakten dazu, wie viele Meldungen bei den Behörden bisher eingegangen sind. So registrierte das Bundeszentralamt für Steuern seit der Einführung der Pflicht zum 1. Juli 2020 insgesamt 26.921 Meldungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne der Paragraphen 138d ff. Abgabenordnung (AO).

  • Davon wurden 4.268 einzelne Mitteilungen, denen 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungen zugrunde liegen, an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Hier bestehe rechtspolitischer Handlungsbedarf.
  • Bei bisher 206 Gestaltungsmodellen wurde ein rechtspolitischer Auswertungsprozess in die Wege geleitet.

Die Kosten für den Verwaltungsaufwand

Die Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Erfassung und Kontrolle der Steuergestaltungen betragen laut Bundesregierung 44,5 Millionen Euro. Die IT-Aufträge sind der signifikant größte Block mit 40 Millionen Euro.

Eine Angabe dazu, um wie viel höher die Steuereinnahmen dank der Aufdeckungsmaßnahmen sind, kann die Bundesregierung nicht liefern. Begründung: Die finanziellen Auswirkungen der Präventivwirkung der Vorschrift sind naturgemäß nicht erfassbar.

So bewertete die Regierung die Mitteilungspflicht

In Summe bezeichnete die Bundesregierung die Mitteilungspflicht und die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse zur Auswertung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen dennoch als effektiv. „Eine Änderung und Anpassung der dafür bereits geschaffenen gesetzlichen Grundlagen ist daher nicht vorgesehen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Nicola Schönberger in Forstenried bei München. Die Paragraphen 138j AO und 21a des Gesetzes über die Finanzverwaltung (FVG) bleiben also, wie sie sind. Allerdings ist eine zusätzliche Mitteilungspflicht auf nationaler Ebene angedacht. Die Regierung will die gesetzlichen Grundlagen dafür noch in der laufenden Wahlperiode schaffen. „Die Tatsache, dass derzeit auf EU-Ebene eine Auswertung von Kennzeichen („Hallmarks“) stattfindet, ändert nichts an dem nationalen Vorhaben“, sagt Schönberger. Die aus dem EU-Vorhaben resultierende Notwendigkeit der Änderung des nationalen Rechts sei schließlich nicht absehbar.

Nicola Schönberger
Steuerberaterin in München, Grafrath
Tel.: +49 89-74 55 59 0

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden