Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in China (WFOE): Die wichtigsten Schritte
Wenn Sie ein Unternehmen in China gründen wollen, müssen Sie im Vorhinein viele Entscheidungen treffen. Der erste Schritt ist die Strategie für den Markteintritt und die rechtliche Struktur der Firma festzulegen. Soll der Markteintritt beispielsweise über ein Joint Venture mit einem chinesischen Partner geschehen, eine Repräsentanz eröffnet oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft (WFOE) gegründet werden?
Unabhängig von der Entscheidung steht eines fest: Die Unternehmensgründung, egal wecher Form, zieht einen langwierigen und komplexen Prozess nach sich, bei dem umfangreiche Dokumente beigebracht werden müssen. Im Gegensatz zu anderen Strategien hat sich die WFOE zur populärsten Form für ausländische Firmen entwickelt. Denn nur hier hat der Unternehmer 100% Kontrolle über Firma und Marktstrategie.
Bevor wir den Gründungsprozess einer WFOE genauer erläutern, muss man sich vor Augen führen, dass es drei verschiedene Arten von WFOE gibt, wie wir in unserem früheren Blog-post bereits erläutert haben: ein Beratungsunternehmen, ein Produktionsunternehmen und eine Handelsgesellschaft. Die durchschnittliche Gründungsdauer beträgt drei bis sechs Monate. Dabei beeinflusst vor allem die Art der WFOE die Länge des Gründungsprozesses. Ein Handelsunternehmen kann erheblich schneller eröffnet werden als zum Beispiel ein fertigendes Unternehmen. In diesem Artikel möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Schritte geben. Für mehr Informationen laden Sie bitte unsere neue Broschüre herunter, welche im kommenden Monat veröffentlicht wird.
Vor Gründung:
Schritt 1
Zu Beginn ist es wichtig sich für einen chinesischen Namen zu entscheiden, wobei viele Regularien beachtet werden müssen. Zudem muss der Mietvertrag für die Unternehmensräume vorgelegt werden.
Schritt 2
Alle notwendigen Dokumente zur Unternehmensgründung müssen ins Chinesische übersetzt werden. Die Unternehmenssatzung zum Beispiel wird häufig als eine Formalität angesehen. Dennoch ist sie kritisch für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens. Weitere Dokumente sind unter anderem der Mietvertrag, Machbarkeitsstudien und ein Referenzbrief der Bank.
Schritt 3
Als nächstes muss bei den örtlichen Behörden eine Firmenlizenz beantragt werden. Dazu gehört das Wirtschaftsministerium (MOFCOM) und die Behörde für Industrie und Handel (AIC). Ihre Firma ist nun rechtlich existent.
Nach Gründung:
Schritt 4
Nach Erhalt der Lizenz ist es unerlässlich sich bei der staatlichen und lokalen Steuerbehörde zu registrieren. Dafür müssen mehrere Dokumente, unter anderem die Firmenlizenz, vorgelegt werden. Für diesen Schritt wird auch dringend das Firmensiegel benötigt, da in China Dokumente nur mit offiziellem Stempel gültig sind. Daher fungieren die verschiedenen Stempel – zum Beispiel Stempel für Finanz-, Rechts- und Rechnungsabteilung – als Unterschrift. Für interne Kontrollzwecke raten wir, die Stempel auf verschiedene Peronen aufzuteilen. Damit wird vermieden, dass eine Person zu viel Kontrolle innehält.
Schritt 5
Der nächste Schritt ist die Registrierung bei anderen relevanten Ämtern. Insgesamt erfolgt die Registrierung zur Unternehmensgründung bei 12 verschiedenen Behörden. Zu den wichtigsten zählen Registrierung bei der Technologieaufsichtsbehörde mit der unternehmenseigenen Registrierungsnummer, die Registrierung bei der staatlichen Devisenverwaltung (SAFE – State Administration for Foreign Exchange), sowie die Registrierung beim Finanzministerium und dem Statistikamt.
Schritt 6
Den Abschluss des Registrierungsprozess stellt die Eröffnung eines RMB Bankkontos dar. Daneben muss noch ein in ausländischer Währung notiertes Bankkonto bestehen, welches zur Einzahlung und Verifikation des ausländischen Investitionskapitals genutzt wird.
Diese Schritte setzen ein hohes Maß an Vorbereitung und Dokumentation voraus. Daher ist es wichtig, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Lesen Sie unbedingt auch über die zehn häufigsten Fehler bei Gründung einer WFOE. Bei Befolgung der oben beschriebenen Schritte ist Ihre Firma schon bald offiziell geschäftstüchtig. Herzlichen Glückwunsch!
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „WFOE“ hbaen, kontaktieren sie uns jederzeit!