Grundsteuer: Bayern verabschiedet sein Flächenmodell
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Grundsteuer: Bayern verabschiedet sein Flächenmodell

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Das Bundesland Bayern hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuer die Öffnungsklausel durchgesetzt. Damit können die Länder eigene Landesgesetze für die Grundsteuer verabschieden. Am 24.11.2021 hat der Bayerische Landtag das landeseigene Grundsteuergesetz beschlossen. Bayern wählt ein reines Flächenmodell ohne Grundsteuer C.

Bayern wählt bei der Grundsteuer einen Sonderweg. Dieser sieht ein fast reines Flächen-Modell für die Grundsteuer B vor.

Bayerns Grundsteuergesetz ist ein reines Flächenmodell

Die Steuerlast will das bayerische Grundsteuergesetz unabhängig vom Wert des Grundstücks und der Immobilie ermitteln. Das soll verhindern, dass steigende Grundstückspreise automatisch zu höheren Steuern führen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Grundstücks- und Gebäudefläche, der Nutzung und dem von den Kommunen festgesetzten Hebesatz. Dabei soll die Grundstücksfläche mit vier Cent pro Quadratmeter und die Gebäudefläche mit 50 Cent pro Quadratmeter angesetzt werden.

So wird gerechnet:

(Fläche Grundstück x 0,04 Euro je Quadratmeter x Grundsteuermesszahl + Fläche des Gebäudes x 0,50 Euro je Quadratmeter x Grundsteuermesszahl) x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Einige Besonderheiten sind jedoch auch im bayerischen Flächenmodell vorgesehen. Neben einem Abschlag für Wohnflächen von 30 Prozent sind zusätzliche Abschlagsmöglichkeiten für Wohnflächen in Verbindung mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, die auch entsprechend Tätige nutzen, Denkmäler und den sozialen Wohnungsbau in Höhe von weiteren 25 Prozent vorgesehen. Treffen zum Beispiel Wohnen und Denkmal aufeinander, so ist im Ergebnis eine Grundsteuermesszahl von 52,50 Prozent (70 Prozent x 75 Prozent) maßgeblich.

Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu

Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Bayern sowie zu beispielhaften Video-Ausfüllanleitungen für Grundvermögen und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

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