Grundsteuer: Mecklenburg-Vorpommern setzt Bundesmodell um
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns folgt beim Thema Grundsteuer dem Bundesmodell. Daher braucht sie keine Öffnungsklausel.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. April 2021 beschlossen, dass sie sich beim Thema Grundsteuer dem Bundesmodell anschließen will. Warum sich Mecklenburg-Vorpommern so entschlossen hat? „Mit dem Bundesmodell orientiert sich die Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken“, so die entsprechende Meldung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Das Land habe diesem Modell bereits im Bundesrat zugestimmt, daher sei kein neues Gesetz nötig.
Bis Mitte 2024 müssen die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern nun rund 1,2 Millionen Grundstücke neu bewerten. Dies soll automatisiert erfolgen: Eigentümer sollen ihre Erklärungen digital einreichen, sodass die Finanzverwaltung diese dann ebenfalls digital weiterverarbeiten kann.
Bis 2025 müssen alle Bundesländer die Grundsteuerreform abgeschlossen haben. Denn dann endet die Übergangsfrist für die Umsetzung der Reform.
Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu
Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Mecklenburg-Vorpommern.
Hier geht es zur Anleitung für: