Grundsteuer: Sachsen modifiziert Bundesmodell
Sachsen möchte weitgehend das wertabhängige Modell anwenden, aber dennoch von der Öffnungsklausel Gebrauch machen. Der Freistaat weicht vom Bundesmodell mit sachsen-spezifischen Steuermesszahlen ab. Am 03.02.2021 passierte das Gesetz zu einem eigenen Modell für die Grundsteuererhebung den Landtag.
Ab 2025 sieht die Grundsteuer in Sachsen vor, zwischen den Nutzungsarten „wohnen“, „Gewerbe“ und „unbebaut“ zu unterscheiden sowie regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Anstelle der vorgeschlagenen Steuermesszahl von 0,34 Promille beziehungsweise 0,31 Promille des Bundes normierte Sachsen zwei andere Messzahlen: 0,36 Promille für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke sowie 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke. Bei der Wertermittlung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen weicht das sächsische Finanzministerium nicht vom Bundesmodell ab.
Laut dem Landtagsabgeordneter Georg-Ludwig von Breitenbuch kann dies zwar mehr Nachteile für Unternehmensgrundstücke bergen, dafür aber werden Wohn- und Grundstückseigentümer im Durchschnitt mehr entlastet im Vergleich zum Bundesmodell. Wirtschaftsvertreter fordern aus diesem Grund nun die Kommunen auf, anhand des Hebesatzes für die Grundsteuer unternehmensfreundlich zu agieren.
Weitere Informationen unter Grundsteuer einfach erklärt.
Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu
Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Sachsen.
Hier geht es zur Anleitung für: