Grundsteuerreform: Finanzgericht Baden-Württemberg erklärt Neuerungen als verfassungsgemäß
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Grundsteuerreform: Finanzgericht Baden-Württemberg erklärt Neuerungen als verfassungsgemäß

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Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform beschäftigten. In zwei Urteilen vom 11. Juni 2024 stuften die Richter das Bodenwertmodell nun als verfassungsgemäß ein – und wiesen die beiden anhängigen Klagen ab: Das Bundesland darf die Grundsteuer nur nach der Grundstücksfläche und den Bodenrichtwerten festlegen. Welches Gebäude darauf steht, spielt aufgrund des erlaubten Gestaltungsspielraums keine Rolle.

Altes Grundsteuermodell war verfassungswidrig

Zum 1. Januar 2022 mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Immobilien neu bewerten lassen, weil die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin entwickelten der Bund und die Länder neue Grundsteuermodelle. Baden-Württemberg entschied sich dabei für ein eigenes Modell. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts ist allein die Größe und der Bodenrichtwert des Grundstücks entscheidend. Den Bodenrichtwert ermitteln die örtlichen Gutachterausschüsse und lässt sich nur schwer widerlegen.

Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind durch Anwendung einer niedrigeren Steuermesszahl gegenüber Gewerbegrundstücken steuerlich begünstigt. Dennoch befürchten viele Grundstücksbesitzer durch diese Bewertungsgrundlage eine deutlich höhere Grundsteuerlast, da hier die Größe und Beschaffenheit des aufstehenden Gebäudes völlig außer Betracht bleiben.

„In der Praxis bedeutet das, dass die Grundsteuer für den Eigentümer einer Villa, für ein großes Mietshaus oder für ein Tiny House bei gleicher Grundstücksfläche gleich hoch ausfällt. Große Hausgartengrundstücke, die oft nicht bebaut werden dürfen, unterliegen wohl künftig einer unverhältnismäßig hohen Grundsteuerlast“, erklärt Steuerberaterin Christine Hübner in Stuttgart.

Hebesätze noch nicht festgelegt

Noch lässt sich die endgültige Grundsteuerlast nicht ermitteln, denn die Kommunen müssen die Hebesätze erst noch festlegen. Das muss noch im Jahr 2024 erfolgen, da die Grundsteuer erstmals für das Jahr 2025 neu berechnet werden soll. Die Landeshauptstadt Stuttgart will beispielsweise die bisherigen Hebesätze senken. Durch die neue Grundsteuer will die Landeshauptstadt insgesamt nicht mehr Geld einnehmen. Allerdings wird eine Verschiebung der Grundsteuerbelastung innerhalb einer Kommune erwartet – weg vom Mehrgeschossbau und von reinen Gewerbeimmobilien, hin zu den Ein- und Zweifamilienhäusern.

Was Grundstücksbesitzer jetzt tun sollten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Revision beim BFH zugelassen. Noch ist nicht klar, ob die Kläger in die nächste Instanz gehen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die beiden Urteile vom 11. Juni 2024 (8 K 2368/22 und 8 K 1582/23) dem BFH vorgelegt werden.

„Bleiben Sie informiert und handeln Sie frühzeitig, sollten Sie von den aktuellen Urteilen betroffen sein. Bei der Umsetzung stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung“, sagt Expertin Christine Hübner.

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