Homeoffice-Pauschale: Wer zahlt was in 2024?
Das Homeoffice ist in der Arbeitswelt angekommen. Und der Gesetzgeber hat reagiert – mit dauerhaft entfristeten und erhöhten Homeoffice-Pauschalen und angepassten Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Was jetzt gilt, erklären die Steuerrechtsexperten von Ecovis.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbringen einen Teil ihrer Arbeitszeit mittlerweile im Homeoffice und fragen sich: Wer zahlt die Kosten dafür? Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Homeoffice-Regelung, so müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihren Beschäftigten alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. „Dazu gehören zum Beispiel PC, Laptop oder auch ein Telefon“, erklärt André Rogge, Steuerberater bei Ecovis in Dresden. Laufende Kosten für das Telefon oder Handy können Chefinnen und Chefs pauschal in Höhe von 20 Prozent (höchstens 20 Euro monatlich) ohne Einzelnachweis erstatten. „Alternativ dazu können Arbeitnehmer für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten den beruflichen Anteil für das gesamte Jahr nachweisen“, sagt Rogge. Internetkosten lassen sich mit Nachweis bis zu 50 Euro monatlich pauschal besteuern.
Steuern sparen mit der Homeoffice-Pauschale
Mit verschiedenen Regelungen zum Homeoffice und zum häuslichen Arbeitszimmer lassen sich zudem Steuern sparen. Die Regierung hat die Homeoffice-Pauschale dauerhaft entfristet. Sie beträgt inzwischen sechs Euro pro Tag. Beschäftigte können so bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen, also für insgesamt bis zu 210 Tage im Jahr. Die Pauschale gilt auch, wenn kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Sie lässt sich allerdings nicht neben der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr berücksichtigen. „Zumindest erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, schneller über den Pauschbetrag zu kommen und zusätzliche Kosten geltend machen zu können“, erklärt Steuerberater Rogge.
Arbeiten gemeinsam veranlagte Ehepartner im Homeoffice, können beide die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Damit will der Gesetzgeber Familien mit kleineren Wohnungen ohne separates Arbeitszimmer entlasten. Die Zeit, die Beschäftigte im Homeoffice verbringen, müssen sie aufzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft machen. „Sie sollten darauf achten, dass die Angaben in der Steuererklärung zusammenpassen. Ein Abzug von Pendler und Homeoffice-Pauschale am selben Tag ist nicht möglich“, erklärt Rogge.
Häusliches Arbeitszimmer
Wer über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt, kann pauschal 1.260 Euro pro Jahr absetzen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Mit Nachweis lassen sich auch höhere tatsächliche Kosten berücksichtigen. „Prüfen Sie, was für Sie am vorteilhaftesten ist: Homeoffice-Pauschale oder Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers. Und behalten Sie dabei weitere Werbungskosten und Angaben zur Pendlerpauschale im Auge“, rät Ecovis-Steuerberater Rogge.
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