Inkrafttreten von IFRS 15 auf den 1. Januar 2018 verschoben
Der neue Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ ersetzt alle bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung und fasst diese einheitlich in einem neuen Standard zusammen. IFRS 15 verfolgt ein fünfstufiges Rahmenmodell und ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden über den Güterverkauf oder die Dienstleistungserbringung anzuwenden. Die Auswirkungen werden je nach Branche in unterschiedlichem Ausmaß bemerkbar sein. Für Unternehmen mit einfachen Verkaufstransaktionen oder die standardisierte Produkte zu fixen Preisen verkaufen (wie der Einzelhandel), beschränken sich die Änderungen auf ein Minimum. Von vielfältigen Änderungen betroffen sind Unternehmen, die häufig Mehrkomponentenverträge mit ihren Kunden abschließen, wie Betriebe der Telekommunikationsbranche. Ebenso werden Branchen, in denen kundenspezifische Produkte angefertigt werden, oder Unternehmen, die häufig Lizenzentgelte vereinbaren (etwa Pharma- oder Softwareindustrie), zum Teil ganz erheblich von den Änderungen betroffen sein. Es empfiehlt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den komplexen neuen Regelungen vor dem Erstanwendungszeitpunkt gegebenenfalls mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters, um die Auswirkungen verlässlich einschätzen zu können.