INVEST-Programm: Steuerfreier Zuschuss für Wagniskapital von Investoren
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INVEST-Programm: Steuerfreier Zuschuss für Wagniskapital von Investoren

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Der Gesetzgeber hat das INVEST-Programm 2024 überarbeitet. Damit will er Investoren, die Start-ups und innovative Unternehmen unterstützen, finanziell entlasten.

Deutschland gründet laut Ansicht der Politik zu wenig Start-ups und innovative Unternehmen. Dazu kommt, dass in anderen Ländern, etwa in den USA, eine einfachere Finanzierung möglich ist. Das wollte der Gesetzgeber ändern, indem er Beteiligungen an innovativen Unternehmen fördert. Die steuerfreie Förderung wird dann direkt an den Investor ausbezahlt.

Was können sich Investoren fördern lassen?

Eine volljährige Privatperson oder Beteiligungsgesellschaft kann sich den Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel an einer GmbH oder Genossenschaft, fördern lassen. Nicht im Gesetz aber in den Förderrichtlinien ist geregelt, dass das Unternehmen

  • in keiner Verbindung mit dem erwerbenden Unternehmen oder Investor stehen darf (Verwandtschaft, Beteiligung, Arbeitsverhältnis) und
  • seine besondere Innovationskraft nachweisen muss.

Daneben gibt es noch umfangreiche Sonderregelungen, die der Missbrauchsverhinderung dienen. Der Erwerber muss die Anteile des erworbenen Unternehmens mindestens drei Jahre halten. Für den zweiten Zuschuss darf er die Anteile höchstens zehn Jahre halten.

Welche Förderung bekommen Investoren?

  • Erwerbszuschuss: Gefördert werden 15 Prozent des Ausgabepreises ab einem Ausgabepreis von mindestens 10.000 Euro. Der Zuschuss beträgt höchstens 100.000 Euro pro Person. Insgesamt darf pro Unternehmen nicht mehr als 450.000 Euro Förderung ausgezahlt werden.
  • Exitzuschuss: Gefördert wird ab einem Gewinn von 2.000 Euro bis zu 25 Prozent des Verkaufsgewinns. Auch hier gelten die Obergrenzen des Erwerbszuschusses.

Ist ein Antrag notwendig?

Sowohl das Unternehmen als auch der Investor müssen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Bei Gründung gibt es Ausnahmen.

Das sollten Investoren und (Start-up-)Unternehmen jetzt tun

„Investoren und förderfähige Unternehmen sollten unbedingt die Möglichkeiten der BAFA in Anspruch nehmen. So nutzen sie die Chancen, die sich auf beiden Seiten geben. Das Antragsverfahren ist umfangreich. Externer Rat ist daher nötig, um den Fördertopf voll ausschöpfen zu können“, erklärt Mattias Laudahn, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock.

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Matthias Laudahn
Unternehmensberater in Rostock, Bremen, Osnabrück und Hannover
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