Katastrophenerlass wegen Hochwasser: Betroffene erhalten steuerliche Entlastungen
Die Hochwasserlage in Süddeutschland bleibt angespannt. Seit dem ersten Juniwochenende führte Starkregen zu katastrophalen Überschwemmungen. Die Schäden sind enorm. Doch Betroffene in Bayern und Baden-Württemberg sollen Unterstützung erhalten.
Durch das Hochwasser sind schwerwiegende Schäden entstanden, die die Existenz vieler Privatpersonen sowie Unternehmen bedrohen. Deshalb leiteten die Länder Bayern und Baden-Württemberg steuerliche Erleichterungen in die Wege, wie verschiedene Anpassungen und Aufschübe.
Soforthilfen in Bayern
In Bayern herrscht in einer Vielzahl von Landkreisen und Städten derzeit der Katastrophenfall, mit verheerenden Auswirkungen. In der Kabinettsitzung vom 4. Juni 2024 verkündete die Bayerische Staatsregierung daher im ersten Schritt die Bereitstellung eines Finanzrahmens von bis zu 100 Millionen Euro. Dieser soll zunächst die akute Notlage lindern. Zusätzlich unterstützt die Staatsregierung die Geschädigten wie folgt:
- Privatpersonen erhalten Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro je Haushalt für geschädigten Hausrat und bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude für Ölschäden an Gebäuden (bei Versicherbarkeit je 50 Prozent Abschlag). Der Antrag darauf ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.
- Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden erhalten eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen für unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro einen Ausgleich von bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens, in Höhe von maximal 50.000 Euro nach Antrag bei den Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht versicherbar ist.
Des Weiteren sollen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung stehen sowie eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG). Der in solchen Notlagen normalerweise veröffentlichen Katastrophenerlass liegt für Bayern momentan jedoch noch nicht vor.
Katastrophenerlass in Baden-Württemberg
Auch viele Bewohner Baden-Württembergs leiden unter den Hochwasserschäden. Wie genau das Bundesland für Unterstützung sorgen will, das hat das zuständige Finanzministerium in einem aktuellen Schreiben verkündet. Einige Beispiele sind:
- Geschädigte können Stundungen der bis zum 31. Oktober 2024 fälligen Steuern in der hinsichtlich Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer beantragen, ausgenommen davon ist eine Stundung der Lohnsteuer.
- Vollstreckungen Geschädigter sind vorerst eingestellt.
- Geschädigte können eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie eine Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke 2024 beantragen.
- Sonderabschreibungen sind bis zu 30 Prozent für den Wiederaufbau zerstörter Gebäude und innerhalb von drei Jahren bis zu 50 Prozent für Ersatzbeschaffungen beweglicher Anlagegüter nach dem Schadensereignis möglich. Erhaltungsaufwand für beschädigte Gebäude und Böden kann bis zu 70.000 Euro ohne Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgabe anerkannt werden.
- Stundungs- und Erlassanträge für die Grund- und Gewerbesteuer sind an die Gemeinden zu richten.
- Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Schenkungen sowie Zuwendungen zur Schadenshilfe steuerfrei sein.
Was für Betroffene gilt
Was in Zukunft genau gilt, das wollen die Länder in den kommenden Tagen und Wochen klären. „Betroffene Privatpersonen und Unternehmen brauchen dringend finanzielle Unterstützung vom Staat. Dazu gehören auch einige steuerliche Erleichterungen“, weiß Ecovis-Steuerberater Thomas Loibl in Landshut.