Kein Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines ungeteilten Mehrfamilienhauses

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Einem Mieter steht an seiner angemieteten Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, wenn der Vermieter nach der Übergabe eine Aufteilung in Wohnungseigentum durchführt. Veräußert der Vermieter ein Mehrfamilienhaus und teilt der neue Erwerber dieses Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum, steht dem Mieter jedoch kein Vorkaufsrecht zu (BGH, Urteil vom 22.11.2013 V ZR 96/12).

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