Leichter mit Geld vom Staat
Unternehmer und Privatpersonen können davon profitieren, dass der Staat die verschiedensten Vorhaben finanziell unterstützt.
Rund 1.800 verschiedene Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU sind derzeit in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums gelistet. „Ob Wohnungseigentümer, die in eine bessere Wärmedämmung und eine sparsamere Heizung investieren, oder Arbeitnehmer, die sich selbstständig machen wollen; ob mittelständische Unternehmen, die neue Maschinen anschaffen oder innovative Produkte entwickeln, oder Kommunen, die mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder schaffen möchten oder sich im Natur- und Klimaschutz engagieren – für fast jeden ist etwas dabei“, zählt Mittelstandsberater Andreas Steinberger auf.
Grundsätzlich lassen sich vier Arten der staatlichen Förderung unterscheiden:
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Darlehen zu günstigeren als den marktüblichen Konditionen (Förderkredite)
- Risikoabsicherungen (vor allem Bürgschaften und Haftungsfreistellungen)
- Beteiligungen zur Eigenkapitalstärkung
Zuschussprogramme stellen zahlenmäßig den Löwenanteil der Fördertitel, sind jedoch meist auf ganz spezifische Zwecke begrenzt. Um Zuschüsse handelt es sich aber auch bei der Regionalförderung der Länder für Unternehmen, die Investitionen in strukturschwachen Gebieten tätigen und damit Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Investitionszuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es zum Beispiel für Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Förderschwerpunkt Wohnungsbau
Die vom Staat zinsverbilligten Kredite, die von der bundeseigenen Förderbank KfW und ihren Pendants in den Ländern angeboten werden, richten sich in der Regel an einen größeren Kreis von antragsberechtigten Privatpersonen oder Unternehmen. „Der Schwerpunkt liegt hier einerseits im Bereich Wohnungsbau und -modernisierung, andererseits auf Existenzgründungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt Matthias Laudahn, Mittelstandsberater bei Ecovis. Neben den günstigen Zinsen bieten die Kreditprogramme oft weitere Finanzierungsvorteile, zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufjahre oder längere Zinsbindungsfristen.
„Förderkredit-Anträge müssen immer über eine Bank oder Sparkasse gestellt werden“, erklärt Steinberger. „Bei Zuschüssen gilt das Hausbankprinzip nicht. In beiden Fällen muss die Förderung jedoch vor Beginn des Vorhabens – also vor dem Kauf einer Maschine oder der Vergabe eines Bauauftrags – beantragt werden.“
Können Unternehmen oder Freiberufler für einen Kredit keine ausreichenden Sicherheiten stellen, so können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland (zum Teil auch bei einer Förderbank) beantragen. Sie deckt gegen eine Gebühr bis zu 80 Prozent der Kreditsumme oder bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 70 Prozent ab. Die Bürgschaftsverpflichtung ist zudem auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
Bei einer Haftungsfreistellung wird die Hausbank, die für den ausgezahlten Förderkredit gegenüber der Förderbank haftet, von diesem Risiko bis zu 80 Prozent entlastet. „Ob Haftungsfreistellung oder Bürgschaft“, sagt Laudahn, „der Kreditnehmer haftet weiter für den vollen Kreditbetrag.“
Worüber wir reden sollten
- Welche Fördermittel kommen für mein Vorhaben infrage?
- Welches Förderprogramm ist sinnvoll? Was muss ich dabei beachten?
- Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?