Lieferkettengesetz: Warum kleine Unternehmen jetzt schon aktiv werden sollten

Lieferkettengesetz: Warum kleine Unternehmen jetzt schon aktiv werden sollten

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Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz: Lieferkettengesetz, trat bereits Anfang 2023 für große Unternehmen in Kraft. Aber schon jetzt sollten auch kleinere und mittlere Betriebe Informationen über ihre Lieferketten sammeln, analysieren und bewerten – obwohl das Gesetz für sie noch gar nicht gilt.

Seit 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und Sitz in Deutschland. Ab 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesetzlichen Regelungen umsetzen. Warum aber fragen große Unternehmen bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) teils schon jetzt Informationen über deren Lieferkette ab? Beliefern KMU große Unternehmen etwa mit importierten Rohstoffen, ist damit zu rechnen, dass sie Daten über ihre Lieferkette an ihre Auftraggeber weitergeben müssen. „Denn können diese die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllen, drohen ihnen hohe Bußgelder. Und das wollen sie natürlich vermeiden“, erklärt Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis in Landshut.

Was im Lieferkettengesetz gefordert ist

Große Unternehmen müssen (Auswahl):

  • eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden;
  • ein Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte umsetzen (Risikoanalyse);
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte verankern;
  • Berichte erstellen und veröffentlichen.

Damit sie ihren eigenen gesetzlichen Anforderungen nachkommen können, werden große Unternehmen Nachweise über Lieferketten auch von KMU anfordern. „Diese sollten schon jetzt erste Schritte unternehmen und sich mit den eigenen Lieferketten auseinandersetzen“, rät Littich.

KMU können beispielsweise

  • prüfen, ob Unternehmen zu ihren Auftraggebern gehören, die jetzt oder ab 2024 unter das Lieferkettengesetz fallen;
  • ihre Verträge checken lassen, inwieweit es dort Vorgaben zu sozialen Themen oder zum Umweltschutz gibt;
  • klären, ob der Betrieb Produkte oder Rohstoffe aus dem Ausland bezieht, deren Hersteller im Hinblick auf die Produktionsbedingungen als kritisch einzustufen ist;
  • neue Lieferanten recherchieren und/oder Lieferanten priorisieren;
  • schon jetzt ihre Bemühungen um Transparenz in ihren Lieferketten dokumentieren.

„Wir gehen davon aus, dass große Unternehmen künftig von KMU Verträge oder Selbstverpflichtungserklärungen verlangen, in denen sie die Einhaltung der Menschenrechte fordern und durchsetzen, dass ihre Zulieferer entsprechende Kontrollmaßnahmen ergreifen und dokumentieren“, sagt Ecovis-Experte Littich.

Das Lieferkettengesetz

Sie wollen weitere Informationen zum Lieferkettengesetz? Lesen Sie hier: https://de.ecovis.com/lieferkettengesetz-neuehaftungsregeln- entlang-der-supply-chain/

Alexander Littich
Rechtsanwalt in Landshut, Regensburg, München, Leipzig
Tel.: +49 871-96 21 6-25

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Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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