Lohnsteuer: Sicherheitszertifikat ab 1.9.2013
1 min.
6. November 2013
Arbeitgeber müssen ab 1. September Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Sicherheitszertifikat ans Finanzamt übermitteln. Die bisherige Übergangsfrist endet am 31.8.2013, sodass Übermittlungen ohne Registrierung nicht mehr möglich sind (OFD Koblenz).