Lohnsteuer: Sicherheitszertifikat ab 1.9.2013

1 min.

Arbeitgeber müssen ab 1. September Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Sicherheitszertifikat ans Finanzamt übermitteln. Die bisherige Übergangsfrist endet am 31.8.2013, sodass Übermittlungen ohne Registrierung nicht mehr möglich sind (OFD Koblenz).

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden