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Lohnsteuer: Sicherheitszertifikat ab 1.9.2013

Arbeitgeber müssen ab 1. September Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Sicherheitszertifikat ans Finanzamt übermitteln. Die bisherige Übergangsfrist endet am 31.8.2013, sodass Übermittlungen ohne Registrierung nicht mehr möglich sind (OFD Koblenz).


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