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BGH: Anbieter haften nicht für Kundenbewertungen
20. Februar 2020
Anbieter von Gesundheitsprodukten können nicht für Kundenbewertungen abgemahnt werden. Das gilt auch, wenn sie irreführende Äußerungen enthalten. Der Bundesgerichtshof hat das heute klargestellt.
Welchen Spielraum für Werbung Händler oder Leistungsanbieter im Gesundheitswesen haben, erklärt Tim Müller, Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in der Pressemitteilung.