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Unternehmenskommunikation
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Alain Wisböck
Alain Wisböck
Senior Manager Unternehmenskommunikation
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Clara Winkler
Clara Winkler
Managerin Unternehmenskommunikation
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Aktuelles

Erbschaftsteuer – Steuerfreie Alternativen zum Vererben

Ein anstehendes Urteil aus Karlsruhe wird die erbschaftsteuerlichen Regeln für eine Hofübergabe wahrscheinlich verschärfen. Unter Zeitdruck eine falsche Entscheidung zu treffen ist aber nicht der richtige Weg.

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Umsatzsteuer – Keine Gnade für Pauschalierer

Wie Klärschlamm, Speisereste und Ausgleichsmaßnahmen umsatzsteuerlich zu behandeln sind, ist jetzt entschieden. Leider nicht zugunsten der Landwirte.

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Insolvenz – Wenn der Handelspartner pleitegeht …

… schauen viele Landwirte in die Röhre. Doch das muss nicht in jedem Fall sein. Es gibt etliche Möglichkeiten, finanziellen Verlusten durch eine Händlerinsolvenz vorzubeugen.

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Flächeneffizienz – Der neue Indikator für den Betriebserfolg

Die Flächen für Ackerbau und Viehzucht werden knapper und immer teurer. Das zwingt die Milchviehhalter zu einer intensiveren Nutzung und zur Optimierung ihrer Produktionstechnik.

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Flächeneffizienz – Der neue Indikator für den Betriebserfolg

Die Flächen für Ackerbau und Viehzucht werden knapper und immer teurer. Das zwingt die Milchviehhalter zu einer intensiveren Nutzung und zur Optimierung ihrer Produktionstechnik.

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Seit Jahresbeginn 2013 ist der Landarbeitertarifvertrag gültig. In Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeitsdauer ergeben sich nun bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu sechs Monaten Lohnstaffelungen:

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Kein Paragraf 13a für reine Weinbaubetriebe

Die Rechtsprechung bleibt sich treu, indem sie den Anwendungsbereich der pauschalen Gewinnermittlung nach Paragraf 13a Einkommensteuergesetz auf landwirtschaftliche Betriebe mit selbst bewirtschafteten Nutzflächen begrenzt und damit Betriebe mit Sondernutzungen davon ausschließt. Dieses Ergebnis half einem Winzer, der seit 2005 einen Weinbaubetrieb im Nebenerwerb auf zugepachteten Weinbauflächen unterhielt.

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Kein Paragraf 13a für reine Weinbaubetriebe

Die Rechtsprechung bleibt sich treu, indem sie den Anwendungsbereich der pauschalen Gewinnermittlung nach Paragraf 13a Einkommensteuergesetz auf landwirtschaftliche Betriebe mit selbst bewirtschafteten Nutzflächen begrenzt und damit Betriebe mit Sondernutzungen davon ausschließt. Dieses Ergebnis half einem Winzer, der seit 2005 einen Weinbaubetrieb im Nebenerwerb auf zugepachteten Weinbauflächen unterhielt.

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Zugmaschine für Einsatz in Biogasanlage Kfz-steuerfrei?

Der BFH hat die Kfz-Steuerbefreiung für eine Zugmaschine abgelehnt, die vom Landwirt nur in einer gewerblichen Biogasanlage eingesetzt wurde. Das Halten von Zugmaschinen ist steuerfrei, solange solche Fahrzeuge ausschließlich „in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“ verwendet werden.

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Zugmaschine für Einsatz in Biogasanlage Kfz-steuerfrei?

Der BFH hat die Kfz-Steuerbefreiung für eine Zugmaschine abgelehnt, die vom Landwirt nur in einer gewerblichen Biogasanlage eingesetzt wurde. Das Halten von Zugmaschinen ist steuerfrei, solange solche Fahrzeuge ausschließlich „in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“ verwendet werden.

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Zugmaschine für Einsatz in Biogasanlage Kfz-steuerfrei?

Der BFH hat die Kfz-Steuerbefreiung für eine Zugmaschine abgelehnt, die vom Landwirt nur in einer gewerblichen Biogasanlage eingesetzt wurde. Das Halten von Zugmaschinen ist steuerfrei, solange solche Fahrzeuge ausschließlich „in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“ verwendet werden. Der betroffene Landwirt hatte mit in seinem eigenen Betrieb erzeugter Biomasse eine Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung betrieben. […]

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Aktuelles aus Steuern, Recht und Wirtschaft

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