Nichtstun kann teuer werden

3 min.

Im Alter ist die private Krankenversicherung (PKV) oft kaum noch bezahlbar. Wie kann vermieden werden, dass die Beiträge von der Rente nicht mehr viel übrig lassen?

Viele Unternehmer, die privat krankenversichert sind, kennen das Problem. Mit Blick auf ihren Ruhestand taucht womöglich die Frage auf, ob sie dann die regelmäßig steigenden PKV-Beiträge überhaupt noch aufbringen können. Denn bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung unabhängig vom Einkommen, während die gesetzlichen Krankenkassen die Monatsbeiträge nach den Einkünften berechnen. „An diesem Punkt gibt es Folgen für Privatversicherte. Weil ihre Einkünfte im Ruhestand meist deutlich niedriger sind als davor, ist die PKV oft kaum noch bezahlbar. Doch mit einer frühzeitigen, richtigen Altersvorsorgeplanung lassen sich die Fallstricke elegant umgehen“, sagt Anja Westphal, Steuerberaterin bei Ecovis.

Wechselvarianten überdenken – Altersgrenze beachten

Ein Weg, um die Beiträge dauerhaft zu reduzieren, kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sein. Bis zum Alter von 55 Jahren läuft dies unter bestimmten Bedingungen relativ problemlos ab. Man wechselt in der Haupttätigkeit in ein Angestelltenverhältnis, wobei das Jahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 54.900 Euro liegen und der Monatslohn 450 Euro überschreiten muss. Eine selbstständige Tätigkeit ist nebenberuflich weiterhin erlaubt. Diese Wechselvariante wird von den Kassen freilich nur anerkannt, wenn der Hauptteil der Einnahmen wie auch die meiste Arbeitszeit tatsächlich auf den „neuen Job“ entfällt. Soll das Unternehmen als Ganzes erhalten bleiben, empfiehlt sich womöglich die Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH und die Übertragung der Geschäftsanteile auf den Ehepartner. Der bisherige Unternehmer wird dann Angestellter. Nach einer gewissen Zeit bleibt es den Beteiligten dann unbenommen, die Geschäftsanteile wieder zurück auf den früheren Unternehmer zu übertragen. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann dann freiwillig fortgeführt werden. Allerdings gilt für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung eine Altersgrenze von 55 Jahren. „Wenn man das 55. Lebensjahr erst einmal erreicht hat, gehen bei den gesetzlichen Kassen in aller Regel die Türen zu“, bestätigt Ecovis- Steuerberater Ulf Knorr. „Möglich wird ein Wechsel zum Beispiel dann, wenn der Unternehmer seinen Betrieb aufgibt und dann in die Familienversicherung des Ehepartners eintritt“, erläutert Knorr.

Optimierungspotenziale bei Tarifleistungen ausloten

Ein Wechsel sollte in jedem Fall gut überlegt sein. Denn ein freiwillig gesetzlich Versicherter muss auf alle Einkünfte Beiträge entrichten, auch als Rentner. Zudem sammelt jeder PKV-Versicherte Altersrückstellungen an, die im Ruhestand die Beiträge dämpfen. Diese Rückstellungen, die die private Versicherung für den PKVKunden bildet, geht bei einer Rückkehr ins gesetzliche System verloren. „Außerdem kann man die Höhe der PKV-Beiträge in vielen Fällen so gestalten, dass diese im Ruhestand erträglich sind“, so Knorr. Eine Möglichkeit besteht in der Anpassung der Tarifleistungen. „Ein Blick in den Versicherungsschein verschafft schnell einen Einblick in die versicherten Leistungen. Oftmals lässt sich hier bereits ein erstes Optimierungspotenzial erkennen“, betont Wolfgang Neumann, Kundenberater der GMFS Versicherungsmakler in Rostock. Zudem bieten die Versicherer die Option, einen anderen Tarif zu wählen. „Die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Altersrückstellungen gehen dadurch nicht verloren“, bekräftigt der Experte.

Worüber wir reden sollten

  • Wie sieht eine gute Altersvorsorgeplanung aus?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für privat Krankenversicherte, den Tarif zu wechseln und dabei die Beiträge im Alter zu senken?
  • Wann erhalten privat Krankenversicherte einen Beitragszuschuss?
  • Welchen Stellenwert haben die Altersrückstellungen in der PKV?
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Rückkehr in die GKV zweckmäßig und möglich?

 

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden