Niedrigenergiehäuser: Jetzt von verbesserten Abschreibungen profitieren
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Niedrigenergiehäuser: Jetzt von verbesserten Abschreibungen profitieren

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Wer in besonders nachhaltige Immobilien investiert, kann jetzt von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Was gilt es dabei zu beachten?

Das seit Ende März 2024 geltende Wachstumschancengesetz regelt unter anderem Änderungen im Einkommensteuergesetz, die Abschreibungen im Wohnungsbau betreffen. Neben neuen degressiven Abschreibungsregeln für neu geschaffene Mietwohngebäude können Investoren jetzt auch Sonderabschreibungen nutzen, die für neu gebaute Mietwohnungen mit hohen energetischen Gebäudestandards gelten. „Wer als Unternehmer nach einer Investitionsmöglichkeit sucht, der sollte die Möglichkeiten der Sonderabschreibungen beachten. Kombiniert dazu lassen sich zinsvergünstigte Darlehen nutzen“, sagt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München.

So funktionieren die neuen Regelungen

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen beträgt aktuell maximal 4.000 Euro (bisher 2.500 Euro) je Quadratmeter Wohnfläche. Von dieser Bemessungsgrundlage können bis zu fünf Prozent jährlich Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden. „Damit lassen sich circa 50 Prozent der Gebäudeinvestition bereits innerhalb von zehn Jahren abschreiben“, erklärt Weber. Die Gesamtrendite ist dort entsprechend hoch, wo der Anteil der Investitionen in Grund und Boden vergleichsweise niedrig ist.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Investoren können nur dann die Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, wenn neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen hergestellt werden und wenn diese Gebäude die Kriterien eines Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen. „QNG gilt dabei als Nachweis“, erläutert Weber. Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgen.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Der Preis für Grund und Boden fließt in diesen Betrag nicht ein.

Was Sonderabschreibungen für die Unternehmen bedeuten

Erfüllen Gebäude sowohl die Voraussetzungen für die degressive AfA für Wohngebäude als auch für die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, können Bauherren beide Abschreibungsmöglichkeiten kombinieren. „Trotz der derzeitigen Immobilienkrise ist der Bedarf an Wohnungen da“, erklärt Steuerberater Weber. „Die neuen steuerlichen Anreize könnten daher finanzstarke Unternehmer oder Freiberufler motivieren, in den Wohnungsbau zu investieren, um entsprechend hohe Renditen von bis zu 20 Prozent zu erwirtschaften.“

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Armin Weber
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