Panama Papers und die Folgen: Steueroasen werden immer effektiver bekämpft
München – Fußballer, Politiker, einflussreiche Verbände – die durch die Enthüllungen der Süddeutschen Zeitung zu den sogenannten Panama Papers bekanntgewordene Liste vermeintlicher Steuersünder ist lang und wird derzeit täglich aktualisiert.
Häufig sind es vermögende Privatpersonen, die durch Gründung einer Scheinfirma eine Einkommensverlagerung in Steueroasen vornehmen und sich einer sogenannten Briefkastenfirma bedienen, um Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen. Aber auch Banken und Unternehmen stehen nun wieder verstärkt im Fokus der Ermittlungen, denn dem deutschen Fiskus entgehen durch solche Verschleierungskonstrukte immense Steuerzahlungen. Zahlreiche Banken stehen dabei im Verdacht, ihren Kunden bei der Verlagerung von Konten und Vermögenswerten geholfen zu haben und verschiedene Firmen nutzten die Gründung von Gesellschaften im steuergünstigen Ausland, um Gewinne dorthin zu verlagern.
Diese oftmals illegalen Briefkastenfirmen und andere Vermögensverlagerungen in ausländische Steueroasen haben die Öffentlichkeit schon in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt und sind an sich kein neues Thema. Sie haben jedoch durch die Panama Papers wieder an Aktualität gewonnen. Um solche Konstruktionen am besten vor ihrer Errichtung zu verhindern oder zumindest schnellstmöglich zu entdecken und einer ordnungsgemäßen Besteuerung zuzuführen, wird derzeit auch in Deutschland wieder der Ruf nach mehr Transparenz bei internationalen Finanzanlagen und einer schlagkräftigeren Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und Steuerhinterziehung lauter.
Unternehmensstrafrecht einführen
Damit einher geht auch die Forderung nach einem schärferen Unternehmensstrafrecht in Deutschland, damit auch Banken oder Unternehmen, die Vermögen im Ausland vor dem Zugriff des deutschen Fiskus schützen wollten, angemessen sanktioniert werden können. Anders als viele europäische Nachbarländer hält der deutsche Gesetzgeber hartnäckig an der persönlichen Strafbarkeit der handelnden Person fest und lehnt eine Strafbarkeit von Unternehmen an sich immer noch ab.
Ob in Deutschland tatsächlich zeitnah ein Unternehmensstrafrecht eingeführt wird oder ob es bei den bisherigen Sanktionen in Form von Geldbußen, Vermögensabschöpfung und der Sperre bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bleibt, ist derzeit nicht absehbar.
OECD-Abkommen für mehr Transparenz
Die Grundlagen für eine verbesserte Transparenz im Rahmen internationaler Geldanlagen wurden hingegen bereits am 29. Oktober 2014 durch das OECD-Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten geschaffen. Dieses Abkommen wurde mittlerweile von 80 Staaten unterzeichnet (Stand 16. Februar 2016) und stellt einen bedeutenden Schritt zur endgültigen und durch die hohe Zahl der teilnehmenden Länder beinahe weltweiten Abschaffung des Bankgeheimnisses dar.
Unter den Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, finden sich nicht nur Deutschland, Österreich und die Schweiz, sondern auch Länder, die bislang als vermeintlich sichere Steueroasen galten, darunter die Seychellen, die British Virgin Islands, Cayman Islands, Saint Kitts and Nevis, Liechtenstein und die Isle of Man. Die teilnehmenden Staaten haben sich verpflichtet, ab September 2017 bzw. 2018 an einem systematischen zwischenstaatlichen Meldeverfahren teilzunehmen und übermitteln ab diesem Zeitpunkt bestimmte Informationen, etwa zu kontoführenden Personen, Kontonummern, Name des kontoführenden Instituts sowie Kapitalerträgen, Veräußerungserlösen und Vermögensab- und
-zuflüssen. Nach aktuellen Meldungen will nun sogar Panama an dem OECD-Informationsaustausch teilnehmen. Das Ziel einer weltweiten Bekämpfung illegaler Geldanlagen wäre damit wieder ein Schritt näher.
Das OECD-Abkommen muss jedoch noch von den teilnehmenden Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Innerhalb Europas haben zum Beispiel bereits Österreich am 14. August 2015 und Deutschland am 21. Dezember 2015 nationale Gesetze erlassen. Diese Entwicklung zu einer verstärkten Transparenz und einem internationalen Informationsaustausch bei internationalen Geldanlagen und damit der globalen Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist grundsätzlich zu begrüßen.
Straffreiheit noch möglich
Privatanleger, die noch über nichtdeklarierte ausländische Konten verfügen, sollten jedoch der damit einhergehenden großen Gefahr, dass durch die automatische Meldung ihre Vermögenswerte von den deutschen Steuerbehörden entdeckt werden, rechtzeitig begegnen. Aber auch Unternehmen mit illegalen ausländischen Vermögensanlagen sollten jetzt handeln, auch wenn die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland noch nicht absehbar ist. Nur so lassen sich hohe Geldbußen und beispielsweise auch drohende Imageschäden vermeiden. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ist derzeit auch bei den teilnehmenden OECD-Staaten noch möglich und führt bei umfassender Nacherklärung zu einer Strafbefreiung. Aufgrund der zum Teil bereits eingeführten nationalen Gesetze und feststehenden Meldefristen, zum Beispiel in Österreich, ist zeitnahes Handeln unbedingt angeraten. Nur so können böse Überraschungen und empfindliche strafrechtliche Folgen, wie sie die Steuer-CDs für zahlreiche Kapitalanleger mit sich brachten, effektiv vermieden werden.