pAV-Reform: Was für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge geplant ist
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pAV-Reform: Was für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge geplant ist

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Am 30. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf für das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) vorgestellt und ein FAQ dazu veröffentlicht. Ziel dieser Reform ist es, das bisherige System der privaten Altersvorsorge zu modernisieren und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.

Vereinfachung und Neuausrichtung der staatlichen Förderung privater Altersvorsorge

Im Zentrum der Reform steht die Einführung von privaten Altersvorsorgeprodukten, die kostengünstig als auch leicht verständlich und transparent sind. Die steuerliche Förderung bleibt im Wesentlichen bestehen: Beiträge zur Altersvorsorge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, während die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase erfolgt.

Der Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes bleibt ebenfalls erhalten. Wie bisher können Steuerpflichtige Eigenbeiträge und Zulagen geltend machen. Auch die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagenförderung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird weiterhin durchgeführt.

Das BMF will künftig die bisherige einkommensabhängige Berechnung der Eigenbeiträge durch ein einfacheres System ersetzen. Dabei ist eine der wichtigsten Änderungen die Einführung eines einheitlichen Maximalbetrags für geförderte Eigenbeiträge. Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sparer eine staatliche Zulage bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Künftig wird die staatliche Förderung der Altersvorsorge proportional zu den Eigenbeiträgen erfolgen. „Konkret heißt das: Für jeden gesparten Euro gibt es 20 Cent Grundzulage vom Staat, wobei jährlich maximal 3.000 Euro gefördert werden können. Ab 2030 wird dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht“, erklärt Ecovis-Rentenberater Andreas Islinger in München.

Zulagen und Vorteile für einkommensschwächere Haushalte und Familien

Grund- und Kinderzulagen werden proportional zu den geleisteten Beiträgen vergeben, um höhere Eigenbeiträge stärker zu belohnen und die Sparbereitschaft zu erhöhen. Für jedes Kind erhalten Sparer zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind. Dies soll Familien besonders entlasten und ihre private Altersvorsorge stärken.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen sowie Berufseinsteiger profitieren von zusätzlichen festen Zulagen. „Deswegen kann sich die private Altersvorsorge auch für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen lohnen“, weiß Islinger. Altersvorsorgende mit einem Einkommen bis zu 26.250 Euro erhalten als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Dafür müssen sie nur einen monatlichen Beitrag von zehn Euro auf ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Die wesentlichen Bestandteile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit bleiben den Anbietern genügend Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

Fazit: Mehr Chancen, mehr Flexibilität

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will das BMF neue Möglichkeiten für eine renditestarke und flexible Vorsorge schaffen. Die vereinfachte steuerliche Förderung und bessere Vergleichsmöglichkeiten sollen das Vertrauen in die private Vorsorge stärken und mehr Menschen motivieren, langfristig für das Alter vorzusorgen. „Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Referentenentwurf und die dazugehörigen FAQ in dieser Form tatsächlich umgesetzt werden“, sagt Andreas Islinger.

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Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
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