Kostenkalkulation: Preise richtig berechnen und weitergeben
Viele kleine Firmen verzichten auf eine Kostenkalkulation. Dabei kann sie wichtige Hinweise zur Preisgestaltung liefern. Gerade in Zeiten steigender Energie- oder Beschaffungskosten sollten sich Chefinnen und Chefs um die Kennzahlen ihres Betriebs kümmern.
Der rasante Anstieg der Energiepreise bereitet vielen mittelständischen Unternehmen große Sorgen. Und nicht nur das: Auch zahlreiche Rohstoffe wie Holz, Stahl, Kies oder Sand sind in den vergangenen Monaten richtig teuer geworden. „Diese makroökonomischen Bewegungen setzen Unternehmen aber auch deshalb unter Stress, weil sie oft nicht die passenden Controlling-Instrumente installiert haben“, sagt Thomas Born, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock. „Sie sind verunsichert, wie sie ihre Preise anpassen müssen. Die Lösung dafür heißt: Kostenkalkulation.“ Es geht nicht nur um ein Rechnungswesen, das nach außen gerichtet ist, sondern um eine Kalkulation nach innen, um dann bessere unternehmerische Entscheidungen treffen zu können, erläutert Born.
Kosten kennen
Kostenkalkulation ist also wichtig. Und wie geht man dabei vor? „Zunächst einmal sind die Kostenarten zu erfassen“, erklärt Unternehmensberater Born. Dazu gehören alle Kosten, die Unternehmen bereits aus ihrer Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, kennen. Dazu kommen aber weitere Kostenäquivalente wie der Unternehmerlohn oder kalkulatorische Risiken. Anschließend lassen sich diese Kosten in Gemein- und Einzelkosten oder auch fixe und variable Kosten unterteilen. „Im Beratungsalltag geht es dabei weniger um eine saubere Trennung als vielmehr um praktikable Lösungen, passgenau für den einzelnen Betrieb“, sagt Born. Anschließend folgt die Kostenträgerrechnung. Hier werden dann die Kosten auf das einzelne Produkt umgelegt und so der Stückdeckungsbeitrag ermittelt.
Die Preise anpassen
Betriebe, die für Endkunden produzieren, beispielsweise Bäcker, können so ihre Preise anpassen. „Der Deckungsbeitrag zeigt, was ich für das einzelne Produkt einnehmen muss, um kostendeckend zu wirtschaften. Er dient hier als Preisuntergrenze“, erläutert Born und gibt gleichzeitig zu Bedenken: „Sie sollten dabei natürlich den Markt im Blick behalten.“ Das gilt erst recht für Unternehmen, die im B2B-Sektor Geschäfte machen. Hier hilft die Deckungsbeitragsrechnung, die Kosten sichtbar zu machen. „Das stärkt die Verhandlungsposition. Denn Chefinnen und Chefs kleiner oder mittelständischer Firmen mit langjährigen Kundenbeziehungen verhandeln oft persönlich“, weiß Born. „Und das ist sicherlich auch immer der beste Weg“, bestätigt Christian Fiedler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis in Rostock. „Denn in der Regel haben beide Parteien ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung.“
Nachträgliche einseitige Änderungen an bestehenden Verträgen sind ohnehin nicht möglich. Und nur bei Kostensteigerungen für Materialien oder in der Produktion, die aufgrund kundenseitiger Verzögerungen entstehen, ist ein Recht auf Nachverhandlungen gegeben.
Vertragliche Absicherungen – gute Ideen, schwierige Umsetzung
Wer sich bei Neuaufträgen vor künftigen Preissteigerungen absichern will, der kann mit Lieferanten Preisgarantien vereinbaren – zumindest in der Theorie. „Fraglich ist aber, ob angesichts der derzeit herrschenden Unsicherheiten auf dem Markt solche Garantien durchsetzbar sind“, gibt Rechtsanwalt Christian Fiedler zu bedenken. Dazu kommt, dass nur ausgewogene Vertragsvereinbarungen im Fall des Falles auch rechtsgültig sind.
Und was ist mit Preissteigerungsklauseln? Mit einer solchen Vertragsergänzung sichert sich der Unternehmer das Recht, bei einer Erhöhung der Selbstkosten den Preis für die Leistung anzupassen. „Was gut und vernünftig klingt, scheitert jedoch nicht selten an der Umsetzung, denn die Hürden sind hoch“, erläutert Fiedler. Zu den Voraussetzungen gehören:
- Am unveränderten Vertrag festzuhalten, ist unzumutbar.
- Der Ausgangspreis muss fixiert worden sein.
- Die Preiserhöhung darf nur künftig wirken und nicht für die Vergangenheit, also rückwirkend, gelten.
- Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung müssen für Kunden nachvollziehbar sein.
Einvernehmliche Lösungen suchen
Viele Unternehmen stehen angesichts steigender Preise vor Herausforderungen. Wer seine Kosten kennt und richtig kalkuliert, kann aber sehr viel besser mit Lieferanten und Abnehmern verhandeln. Wer sich mit rechtsverbindlichen Vertragsvereinbarungen darüber hinaus absichern möchte, der sollte die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Unternehmensberater Born und Rechtsanwalt Fiedler aber sind sich einig: „Eine einvernehmliche Lösung ist immer die beste Wahl.“
Deckungsbeitrag: So rechnen Sie diese Kennzahl aus
Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den erzielten Erlösen (Umsatz) und den variablen Kosten. Es ist also der Betrag, der die Fixkosten abdeckt:
DB (Deckungsbeitrag) = E (Erlöse) – Kv (variable Kosten) = db (Stückdeckungsbeitrag) x Menge