Hightech in China -Steuerentlastung für Entwicklung grüner Technologien und Infrastruktur

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München/Peking, 30. September 2016 – Im Mai 2016 erklärte der Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas, Xi Jinping, dass die Volksrepublik bis 2020 in die Riege führender Technologienationen aufsteigen und bis 2030 weltweit führender Innovator werden möchte.

Daher sollen

  • umweltfreundliche Technologien gefördert werden,
  • das weitere Wachstum des Emissionsvolumens von Treibhausgasen gestoppt und der Anteil erneuerbarer Energien in Chinas Energiemix bis 2030 verdoppelt werden,
  • die Energieeffizienz erhöht und die Kohlenstoffintensität pro BIP auf 65 Prozent des Levels von 2005 reduziert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Volksrepublik bereits ihre Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Infrastruktur erhöht. Laut offiziellen Statistiken sind zwischen 2005 und 2015 Investitionen in „grüne“ Technologien um das Vierfache angestiegen. Gleichzeitig haben sich die Investitionen in Abfallbehandlung verdoppelt und die Ausgaben für umweltfreundliche Bauweisen sogar verfünffacht.

Steuervorteile für grüne Technologien
Steuervorteile und Subventionen sollen umweltfreundliche Technologien und Infrastruktur voranbringen. So sind zum Beispiel Elektromobile bis 2017 von der Verbrauchssteuer befreit und Besitzer solcher Autos zahlen nur 50 Prozent der sonst üblichen Kfz-Steuer.

Projekte, die dem Umweltschutz, der Strom- oder Wassereinsparung dienen oder Teil des „Clean-Development-Mechanism“ sind sowie einige qualifizierte energiesparende Dienstleistungsunternehmen genießen einen sogenannten 3+3 Körperschaftsteuervorteil, eine dreijährige Steuerbefreiung mit einem um 50 Prozent reduzierten Steuersatz für die darauffolgenden Jahre. Außerdem gibt es Mehrwertsteuererleichterungen für Investments in erneuerbare Energien sowie Mehrwertsteuerbefreiungen beispielsweise für Klär- oder Müllverbrennungsanlagen.

Steuerregeln für Hochtechnologiefirmen
Unternehmen, die in ausgewählten neuen Branchen und Hightech-Bereichen tätig sind, wozu auch die Umwelttechnologie zählt, profitieren von einer reduzierten Körperschafts-steuer. Statt der 25-Prozent-Rate müssen sie lediglich 15 Prozent abführen, wenn sie den sogenannten High-and-New-Technology-Enterprise-Status (HNTE-Status) erhalten haben.

Obwohl die Regeln zum geistigen Eigentum (IP) verschärft wurden – Unternehmen müssen nun die IP-Rechte besitzen, eine Nutzungslizenz ist nicht mehr ausreichend – wurden Anfang 2016 die Kriterien zum Erhalt des HNTE-Status weiter vereinfacht:

  • Nur noch die Kerntechnologie muss Teil des von der chinesischen Regierung definierten HNTE-Katalogs sein. Zuvor mussten alle Geschäftsaktivitäten unter diese Kategorie fallen.
  • Mindestens zehn Prozent des Personals muss im R&D Bereich beschäftigt sein. Dass ein bestimmter Anteil davon Hochschulabsolventen sein müssen, wurde abgeschafft.
  • Die Minimumausgaben für R&D gegenüber dem Umsatz wurden ebenfalls reduziert. Die geltenden Grenzwerte: bis zu einem Umsatz von 50 Millionen Chinesische Renminbi (RMB) fallen fünf Prozent an (1 Euro ca. 7,5 RMB), für 50-200 Millionen RMB vier Prozent und für mehr als 200 Millionen RMB drei Prozent.

Super-Deduktion
Neben dem HTNE-Status können Firmen, die in bestimmen Bereichen wie Luftfahrttechnologie oder Elektromobilität, Forschung und Entwicklung (Research & Development, R&D) betreiben, von der sogenannten Super-Deduktion profitieren und 150 Prozent der in China anfallenden R&D-Kosten von der Körperschaftsscheuer absetzen. Ab dem 1. Januar 2016 gilt, dass die bisher nicht geltend gemachten Kosten der vergangenen drei Jahre rückwirkend abgesetzt werden können. Zudem wurden die Bilanzierungsregeln vereinfacht. Firmen können nun die R&D-Kosten in ergänzenden Konten separat aufführen und müssen nicht mehr alle absetzbaren Kosten in einem speziellen Konto zusammenfassen. Schließlich wurde mit dieser Novelle das Negativlisten-Prinzip eingeführt, wodurch nun alle R&D Bereiche davon profitieren, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen wurden.

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