Quellensteuer: Initiative der EU-Kommission für ein effizienteres Verfahren
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Quellensteuer: Initiative der EU-Kommission für ein effizienteres Verfahren

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Mit einer Reform des Quellensteuerverfahrens will die Europäische Kommission zu einer faireren Besteuerung beitragen und Steuerbetrug bekämpfen. Dies soll den Steuererstattungsprozess für Investoren, Finanzintermediären und die Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten effizienter und sicherer machen und grenzüberschreitende Investitionen in der EU fördern. Wie genau diese Initiative aussieht, erklärt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München.

Wenn Anleger grenzüberschreitend investieren, kommt es oft zu einer Doppelbesteuerung, also einer Besteuerung beispielsweise von Zinsen oder Dividenden durch zwei Staaten. Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) innerhalb der EU sind darauf ausgerichtet, dies zu vermeiden. Zwar können Anleger sich hierdurch zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten lassen, einige Schwierigkeiten bleiben aber bestehen. Das kann Investoren aus der EU und Drittstaaten davor abschrecken, grenzüberschreitend Geld anzulegen.

Schwachstellen des aktuellen Quellensteuerverfahrens

Anleger können eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragen. Bis sie das Geld jedoch zurückerhalten, dauert es meistens sehr lange und oft erweist sich das Steuererstattungsverfahren als teuer und umständlich. Dazu kommt, dass verschiedene EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Quellensteuerverfahren nutzen, die teils nur in der Landessprache vorhanden und anfällig für Missbrauch sind. Die vorgeschlagene Initiative soll dazu beitragen, diese Schwachstellen zu korrigieren.

Ein einziger digitaler Nachweis soll ausreichen

Der Vorschlag der EU-Kommission besteht zunächst aus einem gemeinsamen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz. Das ist vor allem für Anleger mit breit gestreutem Portfolio von Vorteil. Ein einziger Nachweis soll künftig ausreichen, um in einem Kalenderjahr auch mehrere Erstattungen zu beantragen. Die Beantragung und Ausstellung dieses Nachweises soll innerhalb nur eines Arbeitstages erfolgen.

Zwei mögliche Schnellverfahren

EU-Mitgliedsstaaten sollen ab der Einführung zwischen zwei Schnellverfahren wählen dürfen. Diese sind darauf ausgerichtet, die aktuell unterschiedlichen Quellensteuerverfahren zu ergänzen und den derzeitigen Erstattungsprozess zu vereinfachen. Auch die Wahl einer Kombination aus beiden Verfahren ist dabei möglich:

  1. „Steuererleichterung an der Quelle“: Schon zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Zinsen oder Dividenden gilt ein ermäßigter Steuersatz gemäß dem DBA.
  2. „Schnellerstattungsverfahren“: Zu viel gezahlte Steuern werden innerhalb von 50 Tagen nach ihrer Zahlung zurückerstattet.

Vorgehen gegen Steuerbetrug

Auch potenziellen Missbrauch wie Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäfte und die damit einhergehenden Steuerausfälle will die Kommission vermeiden. Deswegen enthält der Vorschlag zudem eine standardisierte Meldepflicht. Das bedeutet, dass Finanzintermediäre ab Inkrafttreten dazu verpflichtet sein sollen zu melden, wenn Anleger Dividenden oder Zinsen ausgeschüttet bekommen. Finanzbehörden können Transaktionen dann besser zurückverfolgen. Außerdem werden sich große Finanzintermediäre in einem nationalen Register eintragen müssen, für kleinere Intermediäre wird dies zunächst auf freiwilliger Basis bleiben. Jedoch sollen nur diejenigen Steuerpflichtigen das Schnellverfahren in Anspruch nehmen können, die ihre Investitionen in der EU über einen registrierten und damit zertifizierten Finanzintermediär tätigen.

Prognose der EU-Kommission

Der Vorschlag soll nach Annahme zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die EU-Kommission erwartet durch die Einführung eine Steuereinsparung von rund 5,17 Milliarden Euro. Je mehr Finanzintermediäre sich hierbei registrieren lassen, desto einfacher wird somit auch der Bearbeitungsprozess für die Steuerbehörden. „Dies wird ein großer Anreiz für Anleger sein, grenzüberschreitende Investitionen zu tätigen und für einen so dringend benötigten Aufschwung in den europäischen Kapitalmärkten sorgen“, sagt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München.

Armin Weber
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in München
Tel.: +49 89-58 98 0

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Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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