Reform des Bankwesens: Österreich kippt das Bankgeheimnis
München – Anknüpfend an das im Oktober 2014 unterzeichnete OECD-Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten, hat Österreich bereits zum 1. Januar 2016 eine umfassende Reform des Bankwesens in nationales Recht umgesetzt. Das Abkommen, das ab September 2017 zu einem umfassenden Informationsaustausch zwischen den derzeit 80 teilnehmenden Ländern (Stand: 16. Februar 2016) führen wird, stellt einen bedeutenden Schritt zu einer beinahe weltweiten und vollständigen europaweiten Abschaffung des Bankgeheimnisses dar.
Auch für deutsche Kapitalanleger in Österreich bringt diese Reform erhebliche Änderungen mit sich. Die wichtigsten drei Punkte:
- Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung wird ein zentrales Kontenregister eingeführt, das alle in Österreich geführten Konten und Depots beinhalten und etwa Informationen über den Inhaber und eventuelle Verfügungsberechtigte enthalten soll. Die Kreditinstitute sind dabei verpflichtet, alle wirtschaftlichen Beziehungen, die bereits zum
1. März 2015 bestanden haben, an das österreichische Bundesfinanzministerium zu melden. Durch eine Auflösung des Kontos/Depots zum jetzigen Zeitpunkt kann man einer Meldung also nicht mehr entgehen. Die Daten des Kontenregisters sind zudem zehn Jahre aufzubewahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem das Konto/Depot aufgelöst wurde. Die Übermittlungspflicht beginnt jedoch erst dann, wenn eine Verordnung zur Inbetriebnahme des Kontenregisters erlassen wurde. Diese steht derzeit noch aus. Sobald die Verordnung jedoch erlassen wurde, können die österreichischen Behörden – und damit auch die Strafverfolgungsbehörden – auf dieses Register zugreifen. - Für Kapitalabflüsse ab 50.000 Euro, die ab dem 1. März 2015 stattgefunden haben, wurde eine Meldepflicht der österreichischen Banken bis spätestens 31. Oktober 2016 eingeführt. Summen ab dieser Höhe werden nun nicht mehr „spurlos“ verschwinden können und zum Beispiel in vermeintlich sicheren Steueroasen weiterhin versteckt werden.
- Für Kapitalzuflüsse ab einer Höhe von 50.000 Euro, die aus der Schweiz im Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2012 auf österreichische Konten oder Depots erfolgt sind, besteht eine Meldepflicht des kontoführenden Instituts bis spätestens 31. Dezember 2016. Gleiches gilt für Kapitalzuflüsse aus Liechtenstein, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 erfolgt sind.
Derzeit erfolgen die Meldungen zwar nur innerhalb Österreichs, das Bankgeheimnis wird dennoch bereits jetzt erheblich geschwächt. Eine Teilnahme Österreichs am internationalen Informationsaustausch nach dem OECD-Abkommen vom 29. Oktober 2014 erfolgt nach derzeitigem Stand erst ab 2018. Jedoch sind ab Einführung des Kontenregisters und der Meldepflicht für Kapitalab- und -zuflüsse verstärkt sogenannte Gruppenanfragen aus Deutschland zu erwarten, da diese durch das eingeschränkte Bankgeheimnis erleichtert werden. Damit steigt die Gefahr erheblich, dass in Deutschland nicht versteuerte österreichische Kapitalerträge durch den deutschen Fiskus entdeckt werden.
Sollten Anleger also Kapitalanlagen erst nach dem 1. März 2015 aufgelöst und bislang in Deutschland nicht offengelegt haben, heißt es handeln, bevor das Kontenregister eingeführt wird – dies gilt unabhängig von der Höhe des angelegten Geldes. Hohe Kapitalabflüsse von noch bestehenden Konten ab dem 1. März 2015 werden bereits zum 31. Oktober 2016 gemeldet. Auch für Anleger, die in den oben genannten Zeiträumen Vermögen aus der Schweiz oder aus Liechtenstein nach Österreich transferiert haben sollten zeitnah überlegen, ob Handlungsbedarf besteht. Spätestens zum 31. Dezember 2016 werden diese Vermögensübertragungen gemeldet werden.
Derzeit ist eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit noch möglich. Eine umfassende Nacherklärung in Deutschland führt zu einer Strafbefreiung. Steuerpflichtige mit einer Kapitalanlage in Österreich sollten jedoch den in Kürze stattfindenden Meldungen und der damit einhergehenden großen Gefahr, dass ein bislang unversteuertes Konto/Depot vom deutschen Fiskus entdeckt wird, rechtzeitig vorbeugen.
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Dr. Michael Minier ist Facharzt für innere Medizin und hat im Juli 2023 den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, in München eine Praxis übernommen und in Teilen neu ausgestattet. Die Altgeräte hat er nicht verkauft, sondern in die Ukraine gespendet.