Rentenberatung als Outplacement-Beratung: Welche Steuervorteile es für Unternehmer gibt
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Beratung ausscheidender Mitarbeiter und beauftragt er dafür ein Beratungsunternehmen, kann das unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Von welchen Steuervorteilen Unternehmen bei der Rentenberatung als Outplacement-Beratung profitieren können, erklärt Andreas Islinger, Steuerberater und Leiter der Rentenberatung bei Ecovis München.
Outplacement bezeichnet eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören beispielsweise eine Berufsberatung durch einen externen Anbieter oder ergänzend dazu eine Rentenberatung. Outplacement ist somit eine Leistung des Arbeitgebers an den ausscheidenden Arbeitnehmer.
Kriterien für die Steuerfreiheit der Outplacement-Beratung
Wann Leistungen des Arbeitgebers in Form einer Outplacement-Beratung steuerfrei sind, hat die Finanzverwaltung genauer definiert. Hintergrund war, dass Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben dürfen. Demnach war die Steuerfreiheit der Outplacement-Beratung nach Paragraph 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) in einigen Fällen umstritten.
Die Finanzverwaltung gibt vor, dass auch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung begünstigt sein kann (Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 4. August 2020). Denn die Beratung dient dazu, den Mitarbeitenden einen gesicherten Überblick über ihre berufliche sowie finanzielle Situation zu ermöglichen, wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden.
Gerade in Bezug auf den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente, gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Beschäftigte im Rahmen einer Aufhebung des Arbeitsvertrags mit einer Abfindung oder bei betriebsbedingten Kündigungen ausscheiden. Ziel ist es, den betroffenen Arbeitnehmern die größten Unsicherheiten bei Themen wie Abfindung, Arbeitslosengeldbezug, Krankenversicherung oder Hinzuverdienst zu nehmen.
In dieser Entscheidungsphase können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ergänzend zur Outplacement-Beratung also eine steuer- und sozialversicherungsfreie Beratung anbieten.
Ecovis-Rentenberatung als Outplacement-Beratung
In einem vom Arbeitgeber festgesteckten Rahmen beraten die Ecovis-Rentenberater als Bestandteil der Outplacement-Beratung die Beschäftigten eines Betriebs zu Sozialversicherungsthemen und zur Rente. Ziel der Beratung ist es, alle individuellen Möglichkeiten und rechtlichen Absicherungen aufzuzeigen. „Die Beratung kann sowohl persönlich als auch per Videokonferenz erfolgen. Bei Ecovis bieten wir Unternehmen auch Inhouse-Vorträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beispielsweise zu den Themen berufsständische Versorgungswerke und gesetzliche Rentenversicherung“, sagt Ecovis-Experte Andreas Islinger.
Vorteile für Ihr Unternehmen
Die Rentenberatung als Bestandteil der Outplacement-Beratung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie unterstützt die Mitarbeitenden in Übergangsphasen, was zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation führt und das positive Image des Unternehmens fördert.
Eine fundierte Vorsorgeberatung trägt zudem dazu bei, finanzielle Unsicherheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren und letztlich den Umgang mit personellen Veränderungen reibungsloser zu gestalten. Darüber hinaus kann die Kombination von Outplacement- und Rentenberatung dazu beitragen, rechtliche Risiken zu reduzieren, indem das Unternehmen klare Informationen über Altersvorsorge und Rentenansprüche zur Verfügung stellt. „Insgesamt positioniert sich das Unternehmen als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, was langfristig die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgebermarke stärkt. Aber auch Rentenberatung als Sozialleistung für alle Mitarbeitenden im Unternehmen kann die Zufriedenheit verbessern und ist ein interessanter Benefit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Altersgruppen“, weiß Islinger aus seiner Erfahrung.