„49-Euro-Ticket“: So läuft das mit dem Jobticket in der Lohnabrechnung
Ab 1. Mai 2023 lässt sich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das 49-Euro-Ticket nutzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsweg mit Bus und Bahn zurücklegen, können davon profitieren. Was Arbeitgeber über das 49-Euro-Ticket als Jobticket wissen müssen, erklärt Martin Fries, Steuerberater bei Ecovis in Aschaffenburg.