50-Euro-Freigrenze

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28.03.2022 | Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur 50-Euro-Sachbezugsgrenze am 15. März 2022 noch einmal konkretisiert. Ecovis-Steuerberater Dirk Nötzel in Halle kennt die Details, damit Tankgutscheine oder Gutscheine tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
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