Achtung: Geplante Änderungen in der Grundstücksbewertung durch das Jahressteuergesetz 2022
Die Bundesregierung plant im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes vom 14. September 2022 verschiedene Änderungen im Bewertungsgesetz, die sich auf die Bewertungsverfahren bebauter Grundstücke auswirken. Ist eine Schenkung geplant, sollte diese in Einzelfällen noch vor dem Jahreswechsel 2022/2023 erfolgen.