Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Anbieter von Gesundheitsprodukten können nicht für Kundenbewertungen abgemahnt werden. Das gilt auch, wenn sie irreführende Äußerungen enthalten. Der Bundesgerichtshof hat das heute klargestellt.