Ein Kundentermin in Österreich oder eine Geschäftsreise nach Frankreich? Das kann sozialversicherungsrechtlich schon eine Entsendung sein. Damit Unternehmer sich keinen Ärger mit den ausländischen Behörden einhandeln, sollten sie an die A1-Bescheinigung denken. Was sich dabei ab 2019 ändert, erläutert Ecovis-Steuerberater Gunnar Sames in Freilassing.