Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Ein zahnloser Tiger oder eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle im Lichte des MiLoG ?
Das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG, erhitzt seit Längerem und im Speziellen seit dem 01.01.2015 die Gemüter. Viel ist bereits zum flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde sowie zu den diversen Ausnahmetatbestände geschrieben worden.