Vorsicht bei der Objektüberwachung
Ein Bauherr beauftragt zur Realisierung seines Bauvorhabens einen planenden Architekten, ein bauaufsichtsführenden Architekten und einen ausführenden Unternehmer. In der Genehmigungsplanung des Bauvorhabens ist für einen Autoaufzug ein begründetes Flachdach vorgesehen. Nachdem sich die Realisierung des begrünten Flachdaches allerdings als nicht durchführbar herausstellt, kommt die Genehmigungsplanung insoweit nicht zur Ausführung.