Festvergütung von Aufsichtsräten: Ab 1. Januar 2022 ohne Umsatzsteuer
Bisher galten Aufsichtsräte als Unternehmer, die auf ihre Vergütung Umsatzsteuer zahlen müssen. Jetzt gleicht die Finanzverwaltung ihre Sichtweise auf die Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs an: Ab 1. Januar 2022 sind feste Aufsichtsratsvergütungen umsatzsteuerfrei. „Endlich gibt es eine klare Linie, denn das vereinfacht die Bezahlung von Aufsichtsratsmitgliedern“, sagt Ecovis-Steuerberater […]