Sorgerecht: Auskunftsrecht
Der Auskunftsanspruch des Vaters hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse seines bei der Mutter lebenden Kindes setzt nicht voraus, dass der Vater zum Umgang und zur Sorge berechtigt ist. Wenn auch Sie wissen wollen, wie es Ihrem Kind in der Obhut des anderen Elternteils ergeht, machen Sie von Ihrem Auskunftsrecht gemäß § 1686 BGB Gebrauch!