Kündigung eines Bauvertrags: Eine Mail mit Anhang reicht nicht aus
Bauverträge schließen Auftraggeber und Auftragnehmer häufig per E-Mail. Wer frühzeitig kündigen will, sollte das schriftlich tun. Ein eingescanntes Schreiben reicht bei neueren Verträgen nicht, so das Oberlandesgericht München.