Bundestag beschließt bundesweites Wettbewerbsregister
Bereits am 01.06.2017 hat der Bundestag (Bundestagsdrucksache 18/12051) die Einführung einer „schwarzen Liste“ beschlossen. Dieses Wettbewerbsregister soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden. Auftraggeber der öffentlichen Hand sollen vor der Vergabe von Aufträgen hier abfragen, ob ein Unternehmen wegen Wirtschaftsdelikten, etwa Bestechung, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung, von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Auch Betrug und Subventionsbetrug sowie das Vorenthalten […]