Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf Anwesende aufteilen
Wer eine Betriebsfeier plant, sollte aufpassen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeiter aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden. Was das für Betriebsfeiern bedeutet, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Christiane Westermayer in Memmingen.