Betriebsratswahl – kann man da nichts dagegen tun?
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern (§§ 7, 5 Betriebsverfassungsgesetz, im Folgenden „BetrVG“), von denen drei wählbar (§ 8 BetrVG) sind, werden Betriebsräte gewählt. Die Tatsache, dass diese Regelung des § 1 BetrVG kein „Selbstläufer“ ist, ist in der Regel allseits bekannt. Denn nicht überall, wo die Rahmenbedingungen im oben […]