Ausländische Arbeitgeber brauchen einen Bevollmächtigten für Lohnunterlagen
Seit Januar 2021 brauchen ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten für sämtliche Lohnunterlagen. Falls die Deutsche Rentenversicherung einen Betrieb prüft, muss der Bevollmächtigte alle Lohnunterlagen auf Deutsch vorlegen. (mehr …)