Achtung: Änderungen in der Grundstücksbewertung durch das Jahressteuergesetz 2022
Die Bundesregierung will mit dem Jahressteuergesetz 2022 das Bewertungsgesetz ändern. Die Änderungen werden sich auf die Bewertungsverfahren bebauter Grundstücke auswirken. Ist eine Schenkung geplant, sollte diese in Einzelfällen noch vor dem Jahreswechsel 2022/2023 erfolgen, wie unsere Beispielrechnungen zeigen. (mehr …)